Vollstreckung rückständiger Forderungen
Vollstreckung rückständiger Forderungen
Textblöcke ein-/ausklappenDie Stadtkasse führt als Vollstreckungsbehörde Maßnahmen zur Beitreibung fälliger Forderungen der Stadt Osnabrück und anderer Gläubiger im Rahmen der Amtshilfe durch.
Leistungsbeschreibung
Die Vollstreckung umfasst die Pfändung
- beweglicher Sachen (Sach- und Taschenpfändung)
- von Einkommen (Lohnpfändung)
- von Guthaben bei Geldinstituten (Kontenpfändung)
- von Mieterträgen (Mietpfändung)
- in Grundbesitz (Zwangssicherungshypothek und -versteigerung)
- jeglicher anderer verwertbarer Rechte
sowie die Einleitung des Verfahrens zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Die Pfändung beweglicher Sachen schließt auch Kraftfahrzeuge ein. Seit dem 09. September 2003 (Ratsbeschluss) setzt der Vollstreckungsaußendienst pneumatische Wegfahrsperren als "Hilfsmittel" zur Kfz-Pfändung ein
Amt/Fachbereich
FB20
Kontaktpersonen
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Innendienst, Insolvenzen Frau Plogmann
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A, B-Bak Frau Töpker
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Bal-Bz,C,D-Deb Frau Schulte-Reinelt
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Dem- Dz,E,F, G-Go Frau Drehlmann
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Dec- Del,H Frau Voigtmann
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K,L,P-Pq Frau Klugmann
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Pr-Pz,N, W,X,Y,Z Frau Westerlage
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Gp- Gz, R, Sq-Sz Frau Ostermann
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S-Sg ,Q Frau Hoss
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I,J,T,U,V, Frau Beermann
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Außendienst Herr Miska
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Außendienst Herr Bestert
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Außendienst Herr Witte
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Außendienst Herr Riese
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Außendienst Herr Rosin
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Teamleitung Herr Vogthinrichs
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Fachdienstleitung Herr Kötter
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M,O, Sh-Sp Frau Bulthaupt
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