Vollstreckung rückständiger Forderungen

Die Stadtkasse führt als Vollstreckungsbehörde Maßnahmen zur Beitreibung fälliger Forderungen der Stadt Osnabrück und anderer Gläubiger im Rahmen der Amtshilfe durch.

Worum geht es?

Die Vollstreckung umfasst die Pfändung

  • beweglicher Sachen (Sach- und Taschenpfändung)
  • von Einkommen (Lohnpfändung)
  • von Guthaben bei Geldinstituten (Kontenpfändung)
  • von Mieterträgen (Mietpfändung)
  • in Grundbesitz (Zwangssicherungshypothek und -versteigerung)
  • jeglicher anderer verwertbarer Rechte

sowie die Einleitung des Verfahrens zur Abgabe der Vermögensauskunft.

Die Pfändung beweglicher Sachen schließt auch Kraftfahrzeuge ein. Seit dem 09. September 2003 (Ratsbeschluss) setzt der Vollstreckungsaußendienst pneumatische Wegfahrsperren als "Hilfsmittel" zur Kfz-Pfändung ein

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