Vollstreckung rückständiger Forderungen
Vollstreckung rückständiger Forderungen
Die Stadtkasse führt als Vollstreckungsbehörde Maßnahmen zur Beitreibung fälliger Forderungen der Stadt Osnabrück und anderer Gläubiger im Rahmen der Amtshilfe durch.
Worum geht es?
Die Vollstreckung umfasst die Pfändung
- beweglicher Sachen (Sach- und Taschenpfändung)
- von Einkommen (Lohnpfändung)
- von Guthaben bei Geldinstituten (Kontenpfändung)
- von Mieterträgen (Mietpfändung)
- in Grundbesitz (Zwangssicherungshypothek und -versteigerung)
- jeglicher anderer verwertbarer Rechte
sowie die Einleitung des Verfahrens zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Die Pfändung beweglicher Sachen schließt auch Kraftfahrzeuge ein. Seit dem 09. September 2003 (Ratsbeschluss) setzt der Vollstreckungsaußendienst pneumatische Wegfahrsperren als "Hilfsmittel" zur Kfz-Pfändung ein
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
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Innendienst, Insolvenzen
Frau Plogmann -
Innendienst Buchstaben A, Ba-Bd
Frau Töpker -
Innendienst Buchstaben Be-Bz, C, D
Frau Schulte-Reinelt -
Innendienst Buchstaben E - G
Frau Drehlmann -
Innendienst Buchstaben H
Frau Voigtmann -
Innendienst Buchstaben K, L, P
Frau Klugmann -
Innendienst Buchstaben M
Frau Schmidt -
Innendienst Buchstaben N, W-Z
Frau Westerlage -
Innendienst Buchstaben R, Sq-Sz, I
Frau Ostermann -
Innendienst Buchstaben Sa-Sp, O,Q
Frau Hoss -
Innendienst Buchstaben T, U, V, J
Frau Beermann -
Außendienst
Herr Miska -
Außendienst
Herr Bestert -
Außendienst
Herr Witte -
Außendienst
Herr Riese -
Außendienst
Herr Rosin -
Teamleitung
Herr Vogthinrichs -
Fachdienstleitung
Herr Kötter