Jagdsteuer
Jagdsteuer
Für die Ausübung des Jagdrechts in einem Jagdbezirk im Stadtgebiet wird die Jagdsteuer erhoben.
Worum geht es?
Besteuerung der Ausübung eines Jagdrechtes
Welche Gebühren fallen an?
Der Steuersatz beträgt 30 vom Hundert des Jagdwertes
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Dokumente
JagdsteuersatzungAn wen muss ich mich wenden?
Einrichtung
Ansprechperson(en)
- Frau Kohlbrecher
-
Teamleitung
Frau Langemeyer