Für die Ausübung des Jagdrechts in einem Jagdbezirk im Stadtgebiet wird die Jagdsteuer erhoben.

Leistungsbeschreibung


Besteuerung der Ausübung eines Jagdrechtes

Welche Gebühren fallen an?


Der Steuersatz beträgt 30 vom Hundert des Jagdwertes

Amt/Fachbereich


FB20

Kontaktpersonen

  • Frau Kohlbrecher
  • Teamleitung Frau Langemeyer