Jagdsteuer
Für die Ausübung des Jagdrechts in einem Jagdbezirk im Stadtgebiet wird die Jagdsteuer erhoben.
Leistungsbeschreibung
Besteuerung der Ausübung eines Jagdrechtes
Welche Gebühren fallen an?
Der Steuersatz beträgt 30 vom Hundert des Jagdwertes
Amt/Fachbereich
FB20