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Auf den Gewinn von Gewerbebetrieben erhebt die Stadt Osnabrück die Gewerbesteuer.

Leistungsbeschreibung

Die Gewerbesteuerpflicht wird vom zuständigen Finanzamt durch Festsetzung eines Gewerbesteuermessbescheides festgestellt. Dieser Bescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Stadt Osnabrück.

Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der vom Rat der Stadt Osnabrück festgelegt wird. Der Hebesatz beträgt seit dem Jahr 2015 440 Prozent.

Gewerbesteuergesetz, Abgabenordnung, Haushaltssatzung

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