Abfallbeseitigungsgebühren
Abfallbeseitigungsgebühren
Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung.
Worum geht es?
Für die Beseitigung des Abfalls werden Gebühren erhoben, die jährlich neu kalkuliert werden.
Welche Gebühren fallen an?
Abfallbeseitigungsgebührensätze (Jahresbeträge)
Die jährliche Gebühr setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
a) eine Grundstücksanschlussgebühr in Höhe von 5,40 Euro/Grundstück,
b) eine Behältergebühr
aa) für den Restabfall
bei 14-tägiger Abfuhr
- je 40 l-Restabfallbehälter 35,15 Euro (5,40 Euro Grundgebühr, 29,75 Euro Leistungsgebühr) bei Grundstücken mit 1 Person
- je 40 l-Restabfallbehälter 64,90 Euro (5,40 Euro Grundgebühr, 59,50 Euro Leistungsgebühr) bei Grundstücken mit 2 Personen
- je 60 l-Restabfallbehälter 94,65 Euro (5,40 Euro Grundgebühr, 89,25 Euro Leistungsgebühr) bei Grundstücken mit 3 Personen
- je 80 l-Restabfallbehälter 124,39 Euro (5,40 Euro Grundgebühr, 118,99 Euro Leistungsgebühr)
- je 120 l-Restabfallbehälter 183,89 Euro (5,40 Euro Grundgebühr, 178,49 Euro Leistungsgebühr)
- je 240 l-Restabfallbehälter 362,38 Euro (5,40 Euro Grundgebühr, 356,98 Euro Leistungsgebühr)
bei 14-tägiger Abfuhr
- je 660 l-Restabfallbehälter 995,34 Euro (13,68 Euro Grundgebühr, 981,66 Euro Leistungsgebühr)
- je 1.100 l-Restabfallbehälter 1.658,06 Euro (21,96 Euro Grundgebühr, 1636,10 Euro Leistungsgebühr)
Bei wöchentlicher oder wöchentlich mehrmaliger Abfuhr erhöht sich die in der Behältergebühr enthaltene Leistungsgebühr entsprechend der Anzahl der Abfuhren.
bb) für den Bioabfall
bei 14 tägl. Abfuhr
je 120 l-Behälter 57,00 Euro (5,40 Euro Grundgebühr, 51,60 Euro Leistungsgebühr)
Welche Rechtsgrundlage ist relevant?
Abfallwirtschaftssatzung, Gebührensatzung
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Dokumente
Satzung über die Höhe der Gebühren für die Abfallbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2020An wen muss ich mich wenden?
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