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Kriegsopferfürsorge


Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes der/des Angehörigen angemessen auszugleichen oder zu mildern

Leistungsbeschreibung

Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts. Sie wird im Hinblick auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten so genannt, umfasst aber alle Fürsorgeleistungen im sozialen Entschädigungsrecht. Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden grundsätzlich auf Antrag erbracht.
  • Die Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen sind zuständig für die Kriegsopferfürsorge.

Anders als die restlichen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes wird die Kriegsopferfürsorge nicht von den Versorgungsämtern gewährt, sondern in aller Regel von den kreisfreien Städten und Landkreisen sowie – je nach Leistung – dem überörtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge.

Die Sonderfürsorge wird durch die Hauptfürsorgestellen gewährt.

Die Adressen der Hauptfürsorgestellen finden Sie auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen.

Anerkennung eines Versorgungsanspruchs durch die zuständige Stelle

  • bei Erstantrag Bescheidkopie über die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (früher Versorgungsamt) anerkannten Schädigungsfolgen
  • Nachweise über Einkommen des Antragstellers
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen
  • Nachweise über Vermögen

Für die Bearbeitung des Antrages fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.

Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

  • formloser Antrag ist möglich
  • Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.

Genauere Angaben über Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Kriegsopferfürsorge finden sich in der Broschüre "Kriegsopferfürsorge", welche vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben wird.

FB50

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

29.10.2020

Kontakt

  • Hilfe zur Pflege- innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, Kriegsopferfürsorge

Kontaktpersonen


  • Frau Grammann
  • Herr Frese
  • Frau Kölling
  • Frau Butke
  • Frau Hoge
  • Frau Kallmeyer
  • Frau Birke-Röhr
  • Frau Kuhn