Kriegsopferfürsorge
Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes der/des Angehörigen angemessen auszugleichen oder zu mildern
Leistungsbeschreibung
Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts. Sie wird im Hinblick auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten so genannt, umfasst aber alle Fürsorgeleistungen im sozialen Entschädigungsrecht. Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
An wen muss ich mich wenden?
Anträge auf Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge sind bei den Fürsorgestellen der Städte und Landkreise zu stellen.
Voraussetzungen
Anerkennung eines Versorgungsanspruchs durch die zuständige Stelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei Erstantrag Bescheidkopie über die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (früher Versorgungsamt) anerkannten Schädigungsfolgen
- Nachweise über Einkommen des Antragstellers
- Nachweise über laufende Verpflichtungen
- Nachweise über Vermögen
Was sollte ich noch wissen?
Genauere Angaben über Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Kriegsopferfürsorge finden sich in der Broschüre "Kriegsopferfürsorge", welche vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben wird.
Amt/Fachbereich
FB50