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Die Altenhilfe umfasst gesetzlich bestimmte Maßnahmen und Initiativen zur Förderung und Unterstützung alter Menschen. Sie wird gemäß § 71 SGB XII geregelt und dient dem Zweck, altersbedingte Schwierigkeiten zu lindern bzw. zu vermeiden und alten Menschen die Teilnahme am täglichen Leben zu ermöglichen.

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:

  • Beratung in allen Lebensfragen,
  • Aufzeigen von Hilfsangeboten,
  • Angebote in der Ehrenamtsarbeit,
  • Aufzeigen von Möglichkeiten der Betätigung,
  • Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) bei Behinderung,
  • Information über Begegnungsstätten.

Die Altenhilfe als Teil des Sozialen Dienstes der Stadt Osnabrück ermittelt den Pflege- und Hilfebedarf vor Ort, wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen. Sie bietet zudem Beratung und Unterstützung zu altersrelevanten Themen an für Menschen ab dem 60. Lebensjahr und deren Angehörige. Dies kann z.B.

  • Hilfe zur Pflege und in der Hauswirtschaft sein
  • Vermittlung von sozialen Dienstleistungen in Wohnungsangelegenheiten oder
  • im Einzelfall die Unterstützung bei Antragstellungen

 

 

Ansprechpartner sind das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt sowie die Seniorenvertretungen.

FB50

Kontakt


  • Sozialer Dienst
  • Altenhilfe

Kontaktpersonen


  • Frau Grass
  • Frau Poelmann
  • Frau Sühlmann