Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit
Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit
Textblöcke ein-/ausklappenInformationen und Anträge für Sexarbeitende
Leistungsbeschreibung
Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Juli 2017 gelten bundesweit verbindliche Regelungen für die Ausübung der Prostitution. Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen.
Die Anmelde- und Beratungspflicht gilt ausnahmslos für alle Menschen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung müssen persönlich erfolgen. Über die Anmeldung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist bundesweit gültig.
Personen zwischen 18 und 21 Jahren müssen ihre Anmeldung nach einem Jahr verlängern. Personen, die älter sind als 21 Jahre müssen ihre Anmeldung nach zwei Jahren verlängern.
Verfahrensablauf
In Niedersachsen erfolgt die gebührenfreie gesundheitliche Beratung bei den unteren Gesundheitsbehörden bzw. Gesundheitsämtern. Hier sollte ein Beratungstermin vereinbart werden.
Für die nachfolgende Anmeldung der Tätigkeit bei der Ordnungsbehörde des Landkreises oder kreisfreien Stadt sollte ebenfalls ein Termin vereinbart werden.
Voraussetzungen
- Mindestens 18 Jahre alt
- Vorangegangene gesundheitliche Beratung nach § 10 Abs. 1 ProstSchG
- Erlaubnis in Deutschland zu Arbeiten
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
- Lichtbild
- Nachweis über die gesundheitliche Beratung nach § 10 Abs. 1 ProstSchG
(nicht älter als drei Monate)
Die Gesundheitsberatung erfolgt beim Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 15 Euro
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung der Bescheinigung über die Anmeldung einer Prostitutionsstätigkeit erfolgt in der Regel am selben Tag des Informationsgesprächs bei der Ordnungsbehörde, spätestens jedoch nach fünf Tagen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz auf Deutsch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Rumänisch, Spanisch, Thai und Ukrainisch finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
Hinweise / Besonderheiten
Terminvereinbarung für die Anmeldung der Prostitutionstätigkeit
Stadt Osnabrück, Fachbereich Bürger und Ordnung, Fachdient Ordnung und Gewerbe
Telefon: 0541/323-4678.
Terminvereinbarung für die gesundheitliche Beratung
Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück, Amtsärztlicher Dienst
Telefon: Telefon: 0541/501-3118