Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit


Informationen und Anträge für Sexarbeitende

Leistungsbeschreibung


Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Juli 2017 gelten bundesweit verbindliche Regelungen für die Ausübung der Prostitution. Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen.

Die Anmelde- und Beratungspflicht gilt ausnahmslos für alle Menschen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung müssen persönlich erfolgen. Über die Anmeldung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist bundesweit gültig.

Personen zwischen 18 und 21 Jahren müssen ihre Anmeldung nach einem Jahr verlängern. Personen, die älter sind als 21 Jahre müssen ihre Anmeldung nach zwei Jahren verlängern.

Verfahrensablauf

In Niedersachsen erfolgt die gebührenfreie gesundheitliche Beratung bei den unteren Gesundheitsbehörden bzw. Gesundheitsämtern. Hier sollte ein Beratungstermin vereinbart werden.

Für die nachfolgende Anmeldung der Tätigkeit bei der Ordnungsbehörde des Landkreises oder kreisfreien Stadt sollte ebenfalls ein Termin vereinbart werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
  • Lichtbild
  • Nachweis über die gesundheitliche Beratung nach § 10 Abs. 1 ProstSchG
    (nicht älter als drei Monate)                                                                                        
    Die Gesundheitsberatung erfolgt beim Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück

Was sollte ich noch wissen?


Stadt Osnabrück, Fachbereich Bürger und Ordnung, Fachdient Ordnung und Gewerbe, Telefon: 0541/323-4678.

Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück, Amtsärztlicher Dienst, Telefon: 0541/501-3118

Weitere Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz auf Deutsch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Rumänisch, Spanisch, Thai und Ukrainisch finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).

Amt/Fachbereich


FB32

Kontakt

  • Ordnung und Gewerbe

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Reschke