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Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit


Ehrenamtliches Engagement stärkt das Gemeinschaftsgefühl und weckt den Teamgeist.

Leistungsbeschreibung

Die Freiwilligen-Agentur berät über die Möglichkeiten eines ehrenamtlichen Engagements, vermittelt dieses und begleitet Freiwillige und Ehrenamtliche bei der Suche nach neuen Aufgaben.

Außderm hält die Stadt Osnabrück Fördergelder für ehrenamtliche Projekte bereit. Gefördert werden:

  • Fahrtkosten für den direkten Hin- und Rückweg vom Ort des freiwilligen Engagements bis zum Wohnort der antragsstellenden Person (maximal 350 Euro pro Person und Jahr).
  • Materialien für das freiwillige Engagement, Druckkosten und andere Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Arbeit im Rahmen der Organisation oder des Projekts entstehen (maximal 100 Euro pro Jahr; pro Vorhaben / Initiative / Verein kann nur ein Antrag gestellt werden).

  • Sie füllen den beigefügten Antrag aus und reichen ihn mitsamt der erforderlichen Unterlagen ein.
  • Nach Eingang des Antrages erfolgt die Bearbeitung durch die Freiwilligen-Agentur Osnabrück. Sofern unsererseits keine Fragen oder Anregungen bestehen, erhalten Sie die Erstattung Ihrer Auslagen ohne weitere Mitteilung auf das angegebene Konto.

Für die Erstattung von Fahrtkosten ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Gefördert werden ausschließlich Fahrtkosten für den direkten Hin- und Rückweg vom Ort des freiwilligen Engagements bis zum Wohnort der/des Antragsstellenden.
  • Antragsberechtigt im Rahmen der Förderrichtlinie sind freiwillig engagierte Bürger:innen der Stadt Osnabrück und des Landkreises Osnabrück sowie der Umlandgemeinden, die ein freiwilliges Engagement innerhalb der Stadt Osnabrück ausüben.
  • Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 350 Euro pro Person und Jahr.
  • Die Fahrtkosten werden an keiner anderen Stelle eingereicht und erstattet.

Für die Erstattung von Auslagen ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Gefördert werden Materialien für das freiwillige Engagement, Druckkosten und andere Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Arbeit im Rahmen der Organisation oder des 
    Projekts entstehen. Als Nachweis sind alle relevanten Quittungen und Rechnungen notwendig. Personalkosten sind nicht erstattungsfähig.
  • Antragsberechtigt im Rahmen der Förderrichtlinie sind freiwillig Engagierte, Vereine und Institutionen der Stadt Osnabrück und des Landkreises Osnabrück sowie der 
    Umlandgemeinden, wenn sie sich innerhalb der Stadt Osnabrück engagieren.
  • Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 100 Euro pro Jahr.
  • Pro Vorhaben / Person / Initiative / Verein kann nur ein Antrag gestellt werden.
  • Die Auslagen werden an keiner anderen Stelle eingereicht und erstattet.

Für die Erstattung von Fahrtkosten sind folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Kopie des Lichtbildausweises
  • Fahrtkostenaufstellung bzw. Quittungen/Rechnungen

Für die Erstattung von Auslagen sind folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Kopie des Lichtbildausweises
  • Nachweis über die Befugnis, den Antrag zu stellen
  • Quittungen/Rechnungen der entstandenen Auslagen

Der Antrag auf Förderung ist quartalsweise wie folgt zu stellen:

  • 1. Januar – 31. März: bis 15. April des selben Jahres
  • 1. April – 30. Juni: bis 15. Juli des selben Jahres
  • 1. Juli – 30. September: bis 15. Oktober des selben Jahres
  • 1. Oktober – 31. Dezember: bis 15. Januar des darauffolgenden Jahres 

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erstattung von Auslagen im Rahmen einer freiwilligen Tätigkeit (siehe Dokumente)