Übernahme von Mietrückständen
Übernahme von Mietrückständen
Textblöcke ein-/ausklappenMietschulden-Übernahme bei Wohnungskündigung oder Räumungsklage beantragen (Empfänger von Sozialhilfe) Wenn Mietschulden angefallen sind und Ihnen die Räumung der Wohnung droht, kann das Sozialamt in bestimmten Fällen diese Mietschulden übernehmen. Die Hilfe wird in der Regel als Darlehen gewährt.
Leistungsbeschreibung
Schulden können jedoch nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht, § 36 Abs. 1 SGB XII.
Grundsätzlich erfolgt die Leistung in Form eines Darlehens.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Dokumente
Amt/Fachbereich
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