Übernahme von Mietrückständen


Mietschulden-Übernahme bei Wohnungskündigung oder Räumungsklage beantragen (Empfänger von Sozialhilfe) Wenn Mietschulden angefallen sind und Ihnen die Räumung der Wohnung droht, kann das Sozialamt in bestimmten Fällen diese Mietschulden übernehmen. Die Hilfe wird in der Regel als Darlehen gewährt.

Leistungsbeschreibung


Schulden können jedoch nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht, § 36 Abs. 1 SGB XII.

Grundsätzlich erfolgt die Leistung in Form eines Darlehens.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Amt/Fachbereich


FB50

Kontakt

  • Wohnungsmanagement, Obdachlose/Durchreisende, Miet- und Energieschulden

Kontaktpersonen


  • Frau Blase
  • Frau Schnabel
  • Frau Scharein
  • Frau Schweer
  • Frau Strothmann