Waffenschein

Informationen zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit

Worum geht es?

Sie benötigen einen Waffenschein zum Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung, der Geschäftsräume beziehungsweise Ihres befriedeten Besitztums. Für Gas- und Schreckschusswaffen (mit PTB Zeichen und Nummer im Kreis) benötigen Sie den sogenannten "Kleinen Waffenschein".

Was wird vorausgesetzt?

  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung,
  • Sachkunde,
  • es muss ein Bedürfnis vorliegen.

Zur Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit wird von der Ordnungsbehörde ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Strafregisterauszug) angefordert. Zur Überprüfung der persönlichen Eignung kann ein amts- oder fachärztliches beziehungsweise fachpsychologisches Zeugnis verlangt werden.

Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Prüfung vor einer anerkannten Sachkundekommission erforderlich.

Ein Bedürfnis liegt nur dann vor, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind im Einzelfall unterschiedliche Unterlagen erforderlich, insbesondere in Bezug auf das nachzuweisende Bedürfnis.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen unterschiedliche Gebühren an. Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Mitarbeiter:innen.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner