Veranstaltungen
Sie möchten eine öffentliche Veranstaltung durchführen. Wir sagen Ihnen, was sie beachten müssen.
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Leistungsbeschreibung
Die Ordnungsbehörde prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die geplante Veranstaltung stattfinden kann. Falls erforderlich, setzt sie Auflagen fest, so zum Beispiel
- Veranstaltungsbeginn und -ende
- Ausschank und Speisenabgabe
- Toiletten
- Ordnungsdienst
- Brandschutz
- Rettungswege
- Höchstbesucherzahl
- Technische Einrichtungen
- Musikdarbietungen
- Laser- und Pyrotechnik
- Parkplätze
- Plakatierung
- Sicherheitskonzepte
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die vorzulegenden Unterlagen sind unterschiedlich. In jedem Fall ist vorher ein persönliches Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin erforderlich.
Rechtsgrundlage
Vorwiegend gaststättenrechtliche, bauordnungsrechtliche und feuerwehrrechtliche Vorschriften.
Amt/Fachbereich
FB32