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Öffentliche Veranstaltung anmelden


Sie möchten eine öffentliche Veranstaltung durchführen? Wir sagen Ihnen, was Sie behördlicherseits beachten müssen.

Für Fragen zum Thema "Veranstaltungen" nutzen Sie gerne das Kontaktformular auf der rechten Seite.
Alternativ können Sie die 0541/323-2094 anrufen oder sich an die E-Mail-Adresse veranstaltungen@osnabrueck.de wenden.

Nutzen Sie gerne die Funktion "Anmeldung einer Veranstaltung" über den Link auf der rechten Seite.

Die Anmeldung für Veranstaltungen muss spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Koordinierungsstelle für Veranstaltungen vorliegen.

Leistungsbeschreibung

Die Koordinierungsstelle für Veranstaltung unterstützt Sie als Veranstalter/Veranstalterin alle behördlichen Genehmigungen zu erhalten und übernimmt den Abstimmungsprozess mit den Beteiligten.

In Absprache mit allen zuständigen Kollegen und Kolleginnen der verschiedenen Fachbereiche wird geprüft, unter welchen Voraussetzungen die geplante Veranstaltung stattfinden kann.

Als erste Informationsübermittlung steht das `Anmeldeformular einer Veranstaltung´ zur Verfügung. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, wird eine Gefahrenanalyse durchgeführt und Genehmigungserfordernisse ermittelt. Sie bekommen eine Rückmeldung mit der Information über erforderliche Anträge und etwaiger weiterer Anforderungen für Ihre Veranstaltung.

Vor der Detailplanung der Veranstaltung und Übermittlung der Informationen zur Veranstaltung sollte sichergestellt werden, dass die Veranstaltungsfläche für den geplanten Termin zur Verfügung steht. Die Anfrage und Reservierung öffentlicher Flächen erfolgt auch über diese Stelle.

Die "Anmeldung einer Veranstaltung" wird in jedem Fall benötigt. Diese reichen Sie bitte online über den Link auf der rechten Seite ein.

Auch ein maßstabsgetreuer Aufbauplan ist der Anmeldung beizufügen.
Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen sind zu berücksichtigen und einzuhalten.

Bitte nutzen Sie zur Erstellung maßstabsgerechter Lagepläne den nachfolgenden Link.

Welche Genehmigungen für Ihre Veranstaltung erforderlich sind, wird nach Eingang des Anmeldeformulars ermittelt. Die vorzulegenden Unterlagen sind unterschiedlich.

Folgende Unterlagen und/oder Genehmigungen könnten notwendig werden:

  • Sicherheitskonzept
  • Anzeige nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz
  • Sondernutzungserlaubnis
  • Anzeige nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz:  
  • Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten(Bühnen, Fahrgeschäfte etc.):   

Kontaktieren Sie uns gerne, um im Vorfeld Einzelheiten etc. abzustimmen.

Durch die reine Anzeige der Veranstaltung und Beratung entstehen keine Kosten. Kosten entstehen erst, wenn Genehmigungen beantragt werden.

Die Informationen zur geplanten Veranstaltung sollten spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.

Wir bitten Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig einzureichen, um alle notwendigen Absprachen, Überprüfungen etc. rechtzeitig durchführen zu können.

Sie erhalten so schnell wie möglich eine Rückmeldung, welche Anträge zu stellen sind und welche weiteren Aspekte Sie bei der Planung der Veranstaltung beachten müssen.

Vorwiegend gaststättenrechtliche, bauordnungsrechtliche und feuerwehrrechtliche Vorschriften.

Bei der Planung zu Nachbarschafts- und Straßenfesten bietet zunächst der untenstehende Leitfaden eine Unterstützung.

Berücksichtigen Sie außerdem die Punkte Einleitung von Abwasser sowie die Strom-und Wasserversorgung. Bei diesen Punkten werden Absprachen etc. mit externen Anbietern notwendig. Melden Sie sich gerne, sollten dazu Fragen bestehen.

Die genannte Verfahrensweise gilt lediglich für öffentliche Veranstaltungen.