Veranstaltungen
Sie möchten eine öffentliche Veranstaltung durchführen. Wir sagen Ihnen, was sie beachten müssen.
Für Fragen zum Thema "Veranstaltungen" nutzen Sie gerne das Kontaktformular auf der rechten Seite.
Leistungsbeschreibung
Die Ordnungsbehörde prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die geplante Veranstaltung stattfinden kann. Falls erforderlich, setzt sie Auflagen fest, so zum Beispiel
- Veranstaltungsbeginn und -ende
- Ausschank und Speisenabgabe
- Toiletten
- Ordnungsdienst
- Brandschutz
- Rettungswege
- Höchstbesucherzahl
- Technische Einrichtungen
- Musikdarbietungen
- Laser- und Pyrotechnik
- Parkplätze
- Plakatierung
- Sicherheitskonzepte
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die vorzulegenden Unterlagen sind unterschiedlich. In jedem Fall ist vorher ein persönliches Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin erforderlich.
Rechtsgrundlage
Vorwiegend gaststättenrechtliche, bauordnungsrechtliche und feuerwehrrechtliche Vorschriften.
Amt/Fachbereich
FB32
Links & Onlinedienste
Anmeldung einer VeranstaltungZur Antragstellung und Kontaktaufnahme müssen Sie sich anmelden. Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach hier registrieren.
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