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Unterbringung psychisch kranker Personen


Maßnahmen der Gefahrenabwehr gegenüber Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung sich selbst oder Andere gefährden.

Leistungsbeschreibung

Unter welchen Voraussetzungen ist eine zwangsweise Unterbringung zulässig ?

Die zwangsweise Unterbringung einer psychisch kranken Person ist nur zulässig, wenn eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für die Person selbst oder für Andere (ausgehend von der erkrankten Person) nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.

Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schuztmaßnahmen für psychisch Kranke.

FB32

Kontakt

  • Ordnung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Reschke