Unterbringung psychisch kranker Personen
Unterbringung psychisch kranker Personen
Textblöcke ein-/ausklappenMaßnahmen der Gefahrenabwehr gegenüber Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung sich selbst oder Andere gefährden.
Leistungsbeschreibung
Unter welchen Voraussetzungen ist eine zwangsweise Unterbringung zulässig ?
Die zwangsweise Unterbringung einer psychisch kranken Person ist nur zulässig, wenn eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für die Person selbst oder für Andere (ausgehend von der erkrankten Person) nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schuztmaßnahmen für psychisch Kranke.
Dokumente
Amt/Fachbereich
FB32
Mit Klick auf Anzeigen des Videos wird Ihnen das Video angezeigt und Ihre IP-Adresse wird an https://www.youtube.com übermittelt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.