Urkundenanforderungen
Urkundenanforderungen
Textblöcke ein-/ausklappenZum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt Ihnen das Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus.
Leistungsbeschreibung
Aktuelle Hinweise:
- Bitte bestellen und bezahlen Sie ausschließlich über die Onlineformulare auf dieser Seite.
- Überweisen Sie bitte keine Gebühren direkt an die Stadtkasse. Diese Zahlungen können nicht zugeordnet werden.
- Ist eine Zahlung nicht erfolgreich, wird kein Antrag übertragen.
Sollte Ihr Arbeitgeber für die Pflegeversicherung von Ihnen Geburtsurkunden Ihrer Kinder anfordern, versuchen Sie bitte zunächst abzuklären, ob dies tatsächlich notwendig ist. Viele Pflegeversicherungen verzichten vorerst auf die Zusendung von Geburtsurkunden.
Sie erhalten im Standesamt Urkunden aus dem Heiratsbuch oder Auszüge aus dem Geburten- und Sterbebuch.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Das Standesamt Osnabrück führt die Register für folgende Zeiträume:
110 Jahre Geburten
80 Jahre Eheschließungen
30 Jahre Sterbefälle.
Diese rechts aufgelisteten Dienstleistungen können Sie bequem online bestellen und bezahlen. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder der Formulare sorgfältig aus, damit wir Ihren Auftrag schnell bearbeiten können. Sie erhalten die Urkunden nach Bearbeitung per Post. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei Wochen.
Voraussetzungen
Urkunden können nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie von deren Ehegatten, Vorfahren oder Nachkommen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache)
Welche Gebühren fallen an?
Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister |
15,00 € |
Geburtszeitbescheinigung (in beglaubigter Abschrift enthalten) |
15,00 € |
Geburtsurkunde: |
15,00 € |
Geburtsurkunde für Stammbuch (gelocht) |
15,00 € |
Internationale Geburtsurkunde |
15,00 € |
Geburtsurkunde mit Übersetzungshilfe |
15,00 € |
Hinweis: Wenn Sie mehrere Exemplare einer Urkunde bestellen, halbiert sich der Einzelpreis der weiteren Urkunden.
Amt/Fachbereich
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