Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt Ihnen das Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus.

Leistungsbeschreibung


Aktueller Hinweis:
Sollte Ihr Arbeitgeber für die Pflegeversicherung von Ihnen Geburtsurkunden Ihrer Kinder anfordern, versuchen Sie bitte zunächst abzuklären, ob dies tatsächlich notwendig ist. Viele Pflegeversicherungen verzichten vorerst auf die Zusendung von Geburtsurkunden.

Sie erhalten im Standesamt Urkunden aus dem Heiratsbuch oder Auszüge aus dem Geburten- und Sterbebuch.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Das Standesamt Osnabrück führt die Register für folgende Zeiträume:

110 Jahre Geburten

  80 Jahre Eheschließungen

  30 Jahre Sterbefälle.

Diese rechts aufgelisteten Dienstleistungen können Sie bequem ohne Wartezeite online bestellen und bezahlen. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder der Formulare sorgfältig aus, damit wir Ihren Auftrag schnell bearbeiten können. Sie erhalten die Urkunden nach Bearbeitung per Post. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei Wochen.

Voraussetzungen


Urkunden können nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie von deren Ehegatten, Vorfahren oder Nachkommen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache)

Welche Gebühren fallen an?


Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister

15,00 €

Geburtszeitbescheinigung (in beglaubigter Abschrift enthalten)

15,00 €

Geburtsurkunde:

15,00 €

Geburtsurkunde für Stammbuch (gelocht)

15,00 €

Internationale Geburtsurkunde

15,00 €

Geburtsurkunde mit Übersetzungshilfe

15,00 €

Hinweis: Wenn Sie mehrere Exemplare einer Urkunde bestellen, halbiert sich der Einzelpreis der weiteren Urkunden.

Amt/Fachbereich


FB32

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeitung Frau Bode
  • Sachbearbeitung Frau Grüneberg
  • Sachbearbeitung Frau Klausing
  • Sachbearbeitung Frau Kühnlein