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Kirchenaustritt oder Kirchenübertritt


Sie möchten aus einer Religionsgemeinschaft austreten beziehungsweise in eine andere übertreten.

Leistungsbeschreibung

Kirchenaustritt

  • Wenn Sie aus Ihrer Religionsgemeinschaft austreten möchten, geben Sie die Erklärung gegenüber dem Standesbeamten oder einem Notar in Form einer öffentlichen Urkunde ab.
  • Sie können die Erklärung nur persönlich abgeben.
  • Einen Termin für die Abgabe der Erklärung im Standesamt können Sie rechts unter "Voranzeige Kirchenaustritt" vereinbaren.
  • Bitte beachten Sie, dass die Terminbuchung kostenpflichtig ist, da die anfallenden Gebühren in Höhe von 30,00€ direkt bezahlt werden müssen.
  • Bei weiteren Fragen zum Kirchenaustritt kontaktieren Sie uns gerne über das nebenstehende Kontaktformular.
  • Wenn Sie die Erklärung gegenüber einem Notar abgegeben haben oder dies möchten, schicken sie diese Austrittserklärung anschließend per Post an unser Standesamt. Im Anschluss erhalten sie von uns per Post ihre Bescheinigung über den Kirchenaustritt.

Kirchenübertritt

  • Wer aus einer Religionsgemeinschaft in eine andere übertreten will, kann an Stelle des Austritts bei der aufnehmenden Religionsgemeinschaft den Kirchenübertritt erklären.
  • In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit der neuen Kirchengemeinde in Verbindung.
  • Die aufnehmende Religionsgemeinschaft wird das zuständige Standesamt von dem Übertritt benachrichtigen. Mit dem Zugang der Erklärung bei dem Standesbeamten wird der Übertritt wirksam.

  • Vollendetes 14. Lebensjahr.
  • Unter 14 Jahren kann der gesetzliche Vertreter den Austritt erklären.
  • Hat das Kind das 12. Lebensjahr vollendet, ist auch dessen vorherige Einwilligung zum Austritt aus der Religionsgemeinschaft erforderlich.
  • Ist der gesetzliche Vertreter des Kindes ein Vormund oder Pfleger, bedarf es der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes.
  • Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt, in dem der Erklärende seinen Hauptwohnsitz hat.

  • Personalausweis oder Reisepass

  • 30,00 Euro für die Erklärung des Kirchenaustritts beim Standesamt inkl. Kirchenaustrittsbescheinigung.
  • 15,00 Euro für die Kirchenaustrittsbescheinigung, wenn die Erklärung des Kirchenaustritts vor dem Notar erfolgt ist.

  • Standesamt der Stadt Osnabrück
  • Fachbereich 32 - Bürger und Ordnung