Kinderreisepass
Kinder benötigen für Reisen ins Ausland ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Voraussetzungen
Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und ist nicht älter als 12 Jahre.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Geburts- oder Abstammungsurkunde,
- alter Kinderausweis beziehungsweise Kinderreisepass,
- ein aktuelles Lichtbild,
- gegebenenfalls einen Nachweis des alleinigen Sorgerechtes,
- gegebenenfalls Legitimationspapier des gesetzlichen Vertreters bzw. Betreuerausweis des Betreuers
Beachten Sie bitte, dass auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss !
Anforderungen an das Lichtbild:
Für das Lichtbild gelten die Lichtbildanforderungen der entsprechenden Fotomustertafel der Bundesdruckerei (Passbildschablone für Kinder). Den entsprechenden Link finden Sie auf der rechten Seite. Informieren Sie bitte den Fotografen über die Verwendung des Fotos.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt.
Rechtsgrundlage
Passgesetz
Was sollte ich noch wissen?
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses bedarf es der Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge zusteht.
Besitzt nur ein Elternteil das Sorgerecht, genügt die Zustimmung dieses Elternteils (bitte rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss vorlegen).
Bei der Verlängerung eines Kinderreisepasses genügt die Zustimmung eines Elternteils.
Als Betreuer legen Sie bitte Ihren Betreuerauweis vor.
Die Unterschriften sind persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses im Bürgeramt zu leisten.
Die Vorsprache des Kindes ist zwingend erforderlich.
Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres.
Der Kinderreisepass kann um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Er ist mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Abgelaufene Kinderreisepässe können nicht verlängert werden.
Wichtiger Hinweis für USA-Reisende:
Kinderreisepässe, die nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt worden sind, berechtigen nicht mehr zur visumsfreien Einreise in die USA. Die Kinder und Jugendlichen benötigen zur visumsfreien Einreise einen Reisepass (weinrot).
Dieser Hinweis ist unverbindlich. Verbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland. Den entsprechenden Link finden Sie auf der rechten Seite.
Das Auswärtige Amt in Berlin informiert auf seinen Internet-Seiten ebenfalls in unverbindlicher Form über Einreisebestimmungen (Länderinfos des Auswärtigen Amtes).
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