Fundsachen


Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhandengekommen sind.

Leistungsbeschreibung


Sie haben etwas im Stadtgebiet von Osnabrück verloren?

  • Rufen Sie bitte beim Fundbüro der Stadt Osnabrück an oder suchen Sie direkt hier im Online-Fundbüro.

 

Sie haben etwas außerhalb des Stadtgebietes verloren?

  • Rufen Sie bitte der der jeweiligen Gemeindeverwaltung an

 

Sie haben etwas im Bus verloren?

  • Rufen Sie bitte bei den Stadtwerken Osnabrück AG, Telefon: 0541/2002-2211 oder dem jeweiligen privaten Busunternehmen an.

 

Sie haben etwas im Zug verloren?

  • Rufen Sie bitte die Deutsche Bahn, Telefon: 0900-1990599 beziehungsweise die Nord-West-Bahn, Telefon: 01806-600161 an.

 

Sie haben etwas gefunden?

Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • Gegenstände die der Verlierer eventuell dringend benötigt (zum Beispiel Schlüssel) geben Sie am besten bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle ab. (Die Fundsachen werden dann von der Polizei unverzüglich zum Fundbüro gebracht).
  • Sie geben den Gegenstand beim Fundbüro ab oder senden Ihn per Post an folgende Adresse :

 

Stadt Osnabrück, Fachbereich Bürger und Ordnung, Fundbüro, Postfach 44 60, 49034 Osnabrück.

  • Sie nehmen die Sache selbst in Verwahrung (üblich bei sperrigen Gegenständen wie beispielweise Fahrräder, Roller, Leitern). Dazu teilen sie uns bitte schriftlich folgendes mit:
  • Ihren Absender mit Telefonverbindung für eventuelle Rückfragen,
  • Fundort und Fundtag,
  • Beschreibung der Gegenstände (Marke, Farbe, Nummern, Gravuren, usw.) bei Fahrrädern: Bauart (Damen- oder Herrenrad), Farbe, Nummern, Gravuren, Marke, Farbe, Anzahl der Gänge, Rahmennummer, Besonderheiten. Einen Vordruck dafür erhalten Sie im Fundbüro.

Nach Eingang der Anzeige beim Fundbüro erhalten Sie eine Fundanzeigenbescheinigung. Fundgegenstände mit einem Wert bis zu 5,00 Euro sind nicht anzeigepflichtig.

Tiere melden Sie bitte dem Tierheim Osnabrück, Zum Flugplatz 3, 49078 Osnabrück, Telefon: 0541/441232. Ausnahme: Fundkatzen. Das Tierheim hat aktuell einen Aufnahmestopp für Fundkatzen. Diese melden Sie bitte dem Fundbüro unter: fundbuero@osnabrueck.de. Im Bereich "Dokumente finden Sie auch den Vordruck für eine Fundtieranzeige. Diesen können Sie ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an das Fundbüro senden. Bitte legen Sie der Fundtieranzeige auch ein Foto des Fundtieres bei.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühr beträgt bei einem Schätzwert von 10,00 bis 50,00 Euro : 5,00 Euro

Bei einem Schätzwert von über 50,00 Euro bis 500,00 Euro: 15 % des Schätzwertes

Bei einem Schätzwert von über 500,00 Euro: 75,00 Euro zuzüglich 2 % des Schätzwertes,

soweit er 500,00 Euro übersteigt, jedoch mindestens 82,00 Euro

Bescheinigungen und sonstige schriftliche Auskünfte in Fundangelegenheiten: 5,00 Euro.

Rechtsgrundlage


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Was sollte ich noch wissen?


Aufbewahrungsfrist/Eigentumserwerb

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Ist der Eigentümer nicht bekannt oder macht er seine Rechte an der Fundsache nicht geltend, erwirbt der Finder Eigentum an der Sache. (Zum Schutz personenbezogener Daten werden folgende Gegenstände nicht an den Finder herausgegeben bzw. versteigert: Amtliche, persönliche oder Inhaberdokumente, Schlüssel, sowie digitale Datenträger einschließlich Mobiltelefone, sofern personenbezogene Daten vom Fundbüro nicht gelöscht werden können).

Finderlohn

Der vom Verlierer an den Finder zu entrichtende Finderlohn beträgt 5 % des Schätzwertes bei einem Wert bis 500,00 Euro, darüber hinaus 3 % vom Mehrwert.

Versteigerungen

Fundsachenversteigerungen finden ca. zweimal im Jahr statt.

Die Termine können Sie der Tagespresse entnehmen oder beim Fundbüro erfragen.

Amt/Fachbereich


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Kontakt

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Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Herchner
  • Sachbearbeitung Frau Maruhn