Die zuständige Stelle besitzt zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung ein Vorkaufsrecht, welches beispielsweise Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans umfasst, wenn das fragliche Grundstück im Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke vorgesehen ist.

Leistungsbeschreibung


Die zuständige Stelle besitzt zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung ein Vorkaufsrecht. Dieses umfasst beispielsweise Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn das fragliche Grundstück im Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke vorgesehen ist.

Verfahrensablauf:

Der beurkundende Notar ist verpflichtet, den Abschluss eines Kaufvertrags unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen. Diese hat dann drei Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht (durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung) auszuüben. Macht sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch, stellt sie auf Antrag ein so genanntes Negativattest aus.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Für Verträge die ab 01.01.2023 abgeschlossen werden, beträgt die Prüfungsgebühr 50,00 €. Ein Kostenbescheid wird erteilt.

Welche Fristen muss ich beachten?


 Der Abschluss eines Kaufvertrags ist durch den beurkundenden Notar unverzüglich mitzuteilen.

Amt/Fachbereich


FB23

Kontakt
Grundstücke
Kontaktpersonen

  • Teamleitung Herr Greskamp
  • Sachbearbeitung Frau Gernhardt
  • Sachbearbeitung Frau Paul
  • Sachbearbeitung Frau Engelhardt
  • Sachbearbeitung Frau von der Becke
  • Koordinierungsstelle Projekt Limberg Park Frau Emminghaus-Clausing
  • Sachbearbeitung Herr Plegge