Drohnen: Aufstieg und Flug unbemannter Luftfahrtsysteme
Drohnen: Aufstieg und Flug unbemannter Luftfahrtsysteme
Textblöcke ein-/ausklappenDie wichtigsten Regeln zum Starten, Fliegen, Landen und das Filmen durch Drohnen
Leistungsbeschreibung
Informationen über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme (Drohnen) finden Sie auf der folgenden Internetseite der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/luftverkehr/drohnen_unbemannte_luftfahrtgerate/html
Bei noch gültigen Ausnahmegenehmigungen, die von der Landesbehörde erteilt worden sind, besteht eine Anmeldepflicht von Drohnenflügen innerhalb geschlossener Ortschaften bei der zuständigen Ordnungsbehörde. Als Ansprechpartner stehen Ihnen hier Frau Kuschel (Telefon: 0541/323-2240) und Herr Nowak (Telefon: 0541/323-2225) zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten.
Amt/Fachbereich
FB32