Bewohnerparkausweis


Innerhalb des Stadtgebietes gibt es Bewohnerparkzonen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Anwohnern ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.

Leistungsbeschreibung


Der Bewohnerparkausweis kann nur beantragt werden, wenn Sie in einem Bewohnerparkgebiet mit Haupt- oder Nebenwohnistz amtlich gemeldet sind.

Bei einem Kennzeichenwechsel stellen wir Ihnen gegen Vorlage des neuen Kfz-Scheins und des alten Bewohnerparkausweises gegen eine Gebühr von 5,00 Euro einen neuen Parkausweis für die Dauer der alten Laufzeit aus. Eine Beantragung des Kennzeichenwechsels ist online nicht möglich. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit den Kolleginnen unter der Telefonnummer: 0541-323-3330 in Verbindung.

Der Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken auf den durch die Beschilderung ausgewiesenen Parkflächen für Anwohner beziehungsweise Bewohner.

Der Bewohnerparkausweis berechtigt ebenfalls zum 24-stündigen Parken auf bewirtschafteten Stellflächen ohne die Parkscheibe auszulegen beziehungsweise einen Parkausweis zu ziehen, sofern durch Beschilderung nichts Anderes geregelt ist.

Die Parkberechtigung gilt nur für Ihr Bewohnerparkgebiet.

Um unsere Online-Angebote auf der rechten Seite nutzen zu können, müssten Sie sich bitte einmalig in unserem Service-Portal registrieren. Sobald Sie registriert sind, haben Sie die Möglichkeit die folgenden Leistungen nutzen:

Sollten Sie ausschließlich eine Frage zum Thema Bewohnerparkausweis haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der rechten Seite (Kontakt aufnehmen).

Sofern Sie bereits alle Unterlagen vorliegen haben und den Bewohnerparkausweis erstmalig beantragen möchten, nutzen Sie das Formular "Erstantrag Bewohnerparken" auf der rechten Seite.

Für eine Verlängerung Ihres Bewohnerparkausweises nutzen Sie das Formular "Verlängerung Bewohnerparkausweis" ebenfalls auf der rechten Seite.

Mit dem Bewohnerparkausweis erwerben Sie weder einen Rechtsanspruch noch eine Garantie auf einen Stellplatz. Die für die Geltungsdauer des Ausweises entrichtete Gebühr wird bei einem vorzeitigen Umzug nicht erstattet.

Der Bewohnerparkausweis verlängert sich nicht automatisch. Die Verlängerung erfolgt auf Antrag. Über das hinterlegte Online Formular können Sie den Antrag stellen.

Bei einem Wegzug aus dem Bewohnerparkgebiet ist der Bewohnerparkausweis unverzüglich dem Fachbereich Bürger und Ordnung zurückzugeben.

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!

Sie erreichen uns in der Regel telefonisch zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Voraussetzungen


Sie haben Ihren Wohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet.

Sie sind dort amtlich gemeldet (Haupt- oder Nebenwohnsitz) und halten sich auch tatsächlich regelmäßig dort auf.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis oder Meldebescheinigung
  • Fahrzeugschein, da der Bewohnerparkausweis kennzeichenabhängig ausgestellt wird
  • wenn das Fahrzeug nicht auf Ihren Namen zugelassen ist, reichen Sie bitte eine formlose Bescheinigung des Halters ein, aus der sich ergibt, dass Sie das Fahrzeug überwiegend nutzen.
  • sollte das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen sein, reichen Sie bitte eine Bescheinigung auf dem Kopfbogen der Firma ein, aus der sich ergibt, dass Sie das Fahrzeug überwiegend nutzen.

Welche Gebühren fallen an?


Bitte beachten Sie die Änderung der Gebühren:

Bewohnerparkausweis mit einer Gültigkeit von 6 Monaten: 60 Euro

Bewohnerparkausweis mit einer Gültigkeit von 12 Monaten: 90 Euro

Kennzeichenwechsel 5,00 €

Amt/Fachbereich


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  • Sachbearbeitung Frau Nienhaus
  • Sachbearbeitung Frau Köper