Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit


Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit "beibehalten" möchten, müssen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen.

Leistungsbeschreibung


Wenn sich ein Deutscher auf Antrag in einem anderen Staat einbürgern lässt, verliert er kraft Gesetzes seine deutsche Staatsangehörigkeit. Das kann nur dadurch verhindert werden, dass vor der Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt wurde. Hierüber wird eine entsprechende Urkunde ausgestellt. Eine Ausnahme gilt seit dem 28.08.2007 für Deutsche, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Schweiz erwerben. Sie verlieren ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr und benötigen daher keine Beibehaltungsgenehmigung.

Voraussetzungen


Für die Beibehaltung ist entscheidend, dass

  • öffentliche oder private Belange den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit und den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit rechtfertigen und der Erteilung keine überwiegenden Belange entgegenstehen,
  • der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit angestrebt wird, um erhebliche Nachteile zu vermeiden oder zu beseitigen, die bei einer Einbürgerung die Hinnahme von Mehrstaatigkeit rechtfertigen würden,
  • an einer Einbürgerung ein besonderes öffentliches Interesse besteht und
  • der ausländische Staat die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt.

Aus den Angaben zu den Gründen für den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit (Punkt 4 des Antrages) muss hervorgehen, weshalb Sie darauf angewiesen sind, die fremde Staatsangehörigkeit zu erwerben. Machen Sie deshalb zum Beispiel Angaben über konkrete Erleichterungen/Vergünstigungen oder die Vermeidung/Beseitigung konkreter Nachteile im Falle des Erwerbs der ausländischen Staatsangehörigkeit und fügen Sie, wenn möglich, entsprechende Nachweise gegebenenfalls mit deutschen Übersetzungen bei.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Den Antragsvordruck und das entsprechende Merkblatt finden Sie unter Dokumente. In der Regel sind neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen erforderlich:

  • Pass oder andere Urkunden zur Identitätsfeststellung und zum Nachweis der Staatsangehörigkeit,
  • Unterlagen über Abstammung oder Personenstand: Geburts- oder Abstammungsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde,
  • Nachweis über die konkreten Erleichterungen/Vergünstigungen oder die Vermeidung/Beseitigung konkreter Nachteile im Falle des Erwerbs der ausländischen Staatsangehörigkeit.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Welche Gebühren fallen an?


Für die Beibehaltungsgenehmigung beträgt die Gebühr in der Regel 255,00 Euro.

Sollte der Beibehaltungsantrag von Ihnen zurückgenommen werden oder von hier abgelehnt werden müssen, beträgt die von Ihnen zu zahlende Verwaltungsgebühr

25,00 € bis 255,00 €.

Rechtsgrundlage


§ 25 Abs. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Amt/Fachbereich


FB32

Kontakt

  • Staatsangehörigkeit / Namensänderungen

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Hellmann
  • Sachbearbeitung Herr Dieckmann
  • Sachbearbeitung Frau Vathauer
  • Sachbearbeitung Frau Kocas
  • Sachbearbeitung Frau Hielscher