Elterngeld und ElterngeldPlus
Das Elterngeld ist eine Leistung für alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Es erhalten Mütter und Väter gleichermaßen, die für die Betreuung ihrer Kinder die berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken.
Leistungsbeschreibung
Das Elterngeld Plus orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt.
Das Elterngeld Plus beträgt mindestens 150,00 Euro und höchstens 900,00 Euro im Monat. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld Plus als Einkommen angerechnet.
Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind erhöht sich das Elterngeld Plus um 150,00 Euro monatlich.
Für Geburten ab dem 01.07.2015 können die Eltern zwischen dem Basiselterngeld und der Gestaltungsvariante ElterngeldPlus wählen. Durch das neue ElterngeldPlus werden die Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit deutlich flexibler als bisher.
Das Basiselterngeld / ElterngeldPlus orientiert sich an der Höhe des weggefallenen Einkommens und beträgt maximal 1.800,00 € (Höchstbetrag beim Basiselterngeld).
Nichterwerbstätige (auch Studenten) erhalten den Mindestbetrag in Höhe von 300,00 Euro.
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Lebensmonate gezahlt, wobei beide Elternteile den Zeitraum frei untereinander aufteilen können. Ein Elternteil kann maximal zwölf Lebensmonate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Alleinerziehende auch für 14 Lebensmonate Basiselterngeld beziehen.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es richtet sich daher vor allem an Eltern, die noch während des Elterngeldbezuges in Teilzeit wieder in den Beruf zurückkehren möchten. Das ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde (mindestens 150,00 Euro und höchstens 900,00 Euro im Monat). Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Basiselterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und genießen mehr Zeit für sich und ihr Kind.
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, für vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen. Wenn Mutter und Vater in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, bekommt jeder Elternteil vier zusätzliche Monatsbeiträge ElterngeldPlus. Die Höhe des Elterngeldes in einem Partnerschaftsbonus-Monat wird genauso berechnet wie in einem ElterngeldPlus-Monat.
Die Mitarbeitenden der Elterngeldstelle stehen Ihnen für weitere Informationen gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, einigen kreisangehörigen Gemeinden und Städten sowie den Städten und Gemeinden der Region Hannover. Hinweise, Erläuterungen und Anträge, sowie die für den Wohnort zuständige Stelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Voraussetzungen
Elterngeld kann beantragen, wer
- seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat;
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut und erzieht;
- nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (maximal 30 Wochenstunden) ausübt.
im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 Euro hatte. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 500.000 Euro
Wichtige Hinweise:
Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
Bitte beantragen Sie das Elterngeld ausschließlich mit dem Antragsformular des Landes Niedersachsen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (speziell zur Beantragung von Elterngeld)
- Einkommensnachweise (in Kopie) der letzten 14 Monate vor dem Geburtsmonat
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt (erhältlich bei der Krankenkasse; gilt nicht für Beamtinnen und Beamte)
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss (alternativ: Gehalts-/Lohnabrechnungen für den Monat der Geburt)
- Arbeitgeberbestätigung über die Elternzeit und gegebenenfalls Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
- bei Teilzeittätigkeit im Elterngeldbezugszeitraum: eine entsprechende Probeabrechnung des Arbeitgebers
Weitere Hinweise zur Antragstellung
Das Elterngeld wird nach Lebensmonaten gezahlt. Ein Lebensmonat dauert jeweils vom Tagesdatum der Geburt in einem Monat bis zum Tag vor dem Geburtsdatum im nächsten Monat (Beispiel: Geburt 13. März = erster Lebensmonat vom 13. März bis 12. April). Die beantragten Lebensmonate beim Elterngeld sollten deshalb möglichst mit der vereinbarten Elternzeit übereinstimmen.
Die im Antrag getroffenen Entscheidungen (zum Beispiel die Bezugsmonate) können unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Ende des Bezugszeitraumes geändert werden. Eine formlose schriftliche Mitteilung an die Elterngeldstelle reicht hierfür aus.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Amt/Fachbereich
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