Elterngeld und ElterngeldPlus
Elterngeld und ElterngeldPlus
Textblöcke ein-/ausklappenDas Elterngeld ist eine Leistung für alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Es erhalten Mütter und Väter gleichermaßen, die für die Betreuung ihrer Kinder die berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken.
Leistungsbeschreibung
Für Geburten ab dem 01.07.2015 können die Eltern zwischen dem Basiselterngeld und der Gestaltungsvariante ElterngeldPlus wählen. Durch das neue ElterngeldPlus werden die Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit deutlich flexibler als bisher.
Das Basiselterngeld / ElterngeldPlus orientiert sich an der Höhe des weggefallenen Einkommens und beträgt maximal 1.800,00 € (Höchstbetrag beim Basiselterngeld).
Nichterwerbstätige (auch Studenten) erhalten den Mindestbetrag in Höhe von 300,00 Euro.
Basiselterngeld
Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Bezieht einer der beiden Elternteile Elterngeld Plus, so kann dieser Elternteil das Elterngeld Plus gleichzeitig zum Bezug von Basiselterngeld oder von Elterngeld Plus des anderen Elternteils beziehen. Ein Elternteil kann maximal zwölf Lebensmonate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Alleinerziehende auch für 14 Lebensmonate Basiselterngeld beziehen.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es richtet sich daher vor allem an Eltern, die noch während des Elterngeldbezuges in Teilzeit wieder in den Beruf zurückkehren möchten. Das ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde (mindestens 150,00 Euro und höchstens 900,00 Euro im Monat). Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Basiselterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und genießen mehr Zeit für sich und ihr Kind.
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, für vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen. Wenn Mutter und Vater in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, bekommt jeder Elternteil vier zusätzliche Monatsbeiträge ElterngeldPlus. Die Höhe des Elterngeldes in einem Partnerschaftsbonus-Monat wird genauso berechnet wie in einem ElterngeldPlus-Monat.
Die Mitarbeitenden der Elterngeldstelle stehen Ihnen für weitere Informationen gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Voraussetzungen
Elterngeld kann beantragen, wer
- seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat;
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut und erzieht;
- nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (maximal 32 Wochenstunden) ausübt.
- bei Elternpaaren und Alleinerziehenden im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum mit einem zu versteuerndem Einkommen nicht über 200.000 Euro (gilt für Geburten ab dem 01.04.2024) bzw. nicht über 175.000 Euro (gilt für Geburten ab dem 01.04.2025).
Wichtige Hinweise:
Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
Bitte beantragen Sie das Elterngeld ausschließlich mit dem Antragsformular des Landes Niedersachsen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (speziell zur Beantragung von Elterngeld)
- Einkommensnachweise (in Kopie) der letzten 14 Monate vor dem Geburtsmonat
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt (erhältlich bei der Krankenkasse; gilt nicht für Beamtinnen und Beamte)
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss (alternativ: Gehalts-/Lohnabrechnungen für den Monat der Geburt)
- Arbeitgeberbestätigung über die Elternzeit und gegebenenfalls Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
- bei Teilzeittätigkeit im Elterngeldbezugszeitraum: eine entsprechende Probeabrechnung des Arbeitgebers
Weitere Hinweise zur Antragstellung
Das Elterngeld wird nach Lebensmonaten gezahlt. Ein Lebensmonat dauert jeweils vom Tagesdatum der Geburt in einem Monat bis zum Tag vor dem Geburtsdatum im nächsten Monat (Beispiel: Geburt 13. März = erster Lebensmonat vom 13. März bis 12. April). Die beantragten Lebensmonate beim Elterngeld sollten deshalb möglichst mit der vereinbarten Elternzeit übereinstimmen.
Die im Antrag getroffenen Entscheidungen (zum Beispiel die Bezugsmonate) können unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Ende des Bezugszeitraumes geändert werden. Eine formlose schriftliche Mitteilung an die Elterngeldstelle reicht hierfür aus.
Amt/Fachbereich
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