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Sanierungsgebiet "Schinkel"


Im Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten werden insbesondere Ausgaben für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen für das Sanierungsgebiet getätigt.

Leistungsbeschreibung

Das Sanierungsgebiet „Schinkel“ wurde in das Städtebauförderungsprogramm des Bundes und Länder „Sozialer Zusammenhalt“ aufgenommen.

Eigentümerinnen und Eigentümer mit Gebäuden im Sanierungsgebiet „Schinkel“ können von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Steuerpflichtige können die Herstellungskosten für die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden gemäß § 7 h Einkommenssteuergesetz (EStG) für vermietetes Eigentum und nach § 10 f EStG (bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden) steuerlich geltend machen, wenn sie zuvor mit der Stadt Osnabrück eine Modernisierungsvereinbarung über beabsichtigte Maßnahmen schließen. Die steuerlich begünstigten Herstellungskosten können danach auf bis zu zwölf Jahre verteilt zu bis zu 100 % ab-geschrieben werden (acht Jahre je 9 % und vier Jahre je 7 % nach § 7 h EStG; zehn Jahre je 9 % nach § 10 f EStG).

Zusätzlich gibt es im Sanierungsgebiet „Schinkel“ eine Möglichkeit, Zuschüsse für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen oder für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (zum Beispiel die Herstellung von Barrierefreiheit, Entsiegelungen, Maßnahmen für das geordnete Abstellen von Fahrrädern und Müllbehältern, Einfriedungen und Begrünungen) zu beantragen oder Förderangebote für energetische Sanierung in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter

https://web.osnabrueck.de/sanierung-schinkel/startseite

Privatpersonen, Gruppen, Vereine oder sonstige lokale Institutionen können außerdem bis zu 1.000 € aus den Mitteln des Verfügungsfonds für Nachbarschaftsfeste, Integrationsprojekte, Ausstellungen, Mitmachaktionen und vieles mehr bewilligt bekommen.

Wenn Sie Interesse haben, solche Projekte zu starten, dann finden Sie weitere Informationen unter

https://web.osnabrueck.de/sanierung-schinkel/startseite

Mit dem Verfügungsfonds wird den Bewohnern, den Vereinen und Gewerbetreibenden aus dem Sanierungsgebiet „Schinkel“  ein Budget bereitgestellt, um kleine Maßnahmen realisieren zu können. Für die beantragten Projekte wird jeweils höchstens ein Zuschuss bis zu 1.000 Euro gewährt und jedes geförderte Projekt muss folgende Mindestkriterien erfüllen:

  • Das Projekt hat einen eindeutigen Bezug zum Sanierungsgebiet Schinkel und wirkt in das Gebiet
  • es hat einen Bezug zu den im Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept definierten Handlungsfeldern des Förderprogramms  „Sozialer Zusammenhalt" und
  • hat ein zeitnahes und sichtbares Ergebnis zur Folge.

 

Der Antrag auf Mittel aus dem Verfügungsfonds kann online nach der Anmeldung gestellt werden (oben rechts unter "Online-Angebote").

Kontakt

  • Stadterneuerung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Guhl
  • Frau Prüssner
  • Frau Matijass