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Sanierungsgebiet "Gartlage-Süd"


Im Sanierungsgebiet wird Eigentümerinnen und Eigentümern die erhöhe steuerliche Absetzung von Modernisierungskosten ermöglicht.

Leistungsbeschreibung

Die Stadt hat das Sanierungsgebiet „Gartlage-Süd“ ohne einen Einsatz von Städtebauförderungsmitteln förmlich festgelegt, um Eigentümerinnen und Eigentümern eine erhöhte steuerliche Absetzung von Modernisierungskosten zu ermöglichen.

Die Eigentümerinnen oder Eigentümer, deren Gebäude im Sanierungsgebiet „Gartlage-Süd“ liegen, können die Herstellungskosten für die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden gemäß §§ 7 h, 10 f oder 11 a EStG geltend machen.

Die Information über das Sanierungsgebiet „Gartlage-Süd“ ist zu finden unter

https://entwickelt.osnabrueck.de/de/stadtraeume-gestalten/

Kontakt

  • Stadterneuerung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Guhl
  • Frau Prüssner
  • Frau Matijass