Sanierungsgebiet "Gartlage-Süd"
Sanierungsgebiet "Gartlage-Süd"
Textblöcke ein-/ausklappenIm Sanierungsgebiet wird Eigentümerinnen und Eigentümern die erhöhe steuerliche Absetzung von Modernisierungskosten ermöglicht.
Leistungsbeschreibung
Die Stadt hat das Sanierungsgebiet „Gartlage-Süd“ ohne einen Einsatz von Städtebauförderungsmitteln förmlich festgelegt, um Eigentümerinnen und Eigentümern eine erhöhte steuerliche Absetzung von Modernisierungskosten zu ermöglichen.
Die Eigentümerinnen oder Eigentümer, deren Gebäude im Sanierungsgebiet „Gartlage-Süd“ liegen, können die Herstellungskosten für die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden gemäß §§ 7 h, 10 f oder 11 a EStG geltend machen.
Die Information über das Sanierungsgebiet „Gartlage-Süd“ ist zu finden unter
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