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11 Friedhöfe und ein Krematorium betreibt die Stadt Osnabrück.

Leistungsbeschreibung

In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen  von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet.  Sie können wählen zwischen

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung
  • Anonyme Bestattung

Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich.Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.

Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:

  • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in
  • Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Geschwister

Sorgt niemand für die Bestattung, veranlasst die Stadt die Bestattung.

Grundsätzlich übernimmt das Bestattungsunternehmen alle Formalien und fungiert als Vermittler zwischen Angehörigen und Verwaltung.

Haben Sie noch Fragen, die Allgemeine Friedhofsverwaltung hilft gerne weiter.

Die Anmeldung selbst ist kostenlos.  Es fallen Gebühren an für

  • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
  • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
  • weitere notwendige Amtshandlungen,
  • Ausstellung eines Leichenpasses

Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

Gebühr:

Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Verstorbene sollen spätestens 8 Tage nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.