Bestattung
11 Friedhöfe und ein Krematorium betreibt die Stadt Osnabrück.
Leistungsbeschreibung
Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Verstorbene sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen in Niedersachsen gesetzliche Friedhofspflicht. Bei der Organisation der Bestattung unterstützen Sie im Trauerfall Bestattungsinstitute gerne.
Bei einem Todesfall besteht die Pflicht, unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt zu verständigen. Die Ärztin oder der Arzt stellt nach der Leichenschau eine Todesbescheinigung aus, welche der für den Todesfall zuständigen Stelle zuzuleiten ist.
Zur Bestattung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
- Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder)
- Vorfahren (Eltern, Großeltern)
- Geschwister
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sterbeurkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Verstorbene sollen spätestens 8 Tage nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein.
Was sollte ich noch wissen?
In der Stadt Osnabrück unterhält 11 Friedhöfe und ein kommunales Krematorium.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage.
Amt/Fachbereich
Osnabrücker ServiceBetrieb
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