BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Gewerbliches Abwasser


Sonderabwasser aus Industrie und Gewerbe darf in bestimmten Fällen nur nach Erteilung einer Genehmigung durch die untere Wasserbehörde in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden.

Leistungsbeschreibung

Für die Einleitung von Sonderabwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) besteht gemäß § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes eine Genehmigungspflicht. Die Anforderungen an die Einleitung dieses Abwassers sind in der Abwasserverordnung enthalten. Eine Genehmigungspflicht für Indirekteinleiter mit gewerblichem Abwasser besteht immer dann, wenn in den herkunftsbezogenen Anhängen der Abwasserverordnung Anforderungen für den Ort des Anfalls von Abwasser oder vor Vermischung mit Abwasser aus anderen Herkunftsbereichen gestellt werden. Um die Einhaltung von Grenzwerten zu überprüfen, wird das Abwasser bestimmter genehmigungspflichtiger Betriebe regelmäßig untersucht.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und der großen selbstständigen Stadt.

In Osnabrück liegt die Zuständigkeit bei der Unteren Wasserbehörde im Fachbereich Klima, Natur und Umwelt der Stadt Osnabrück.

Neben den auf dieser Seite angebotenen Online-Antragsformularen werden in der Regel Lagepläne, Entwässerungspläne, Unterlagen über Abwasservorbehandlungsanlagen und Angaben zu den abwasserrelevanten Betriebsstoffen benötigt. Zur Klärung wenden Sie sich ggf. an die zuständige Stelle.

Es fallen Gebühren gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen an.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Nds. Wassergesetz (NWG) Abwasserverordnung (AbwV)

Zur Beantragung einer Genehmigung können die auf dieser Seite angebotenen Online-Formulare verwendet werden.

Weitere Informationen zum Thema Abwasser finden Sie auf der folgenden Internetseite:

 https://nachhaltig.osnabrueck.de/de/fragen-antworten/wasser/abwasser/