BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Ordnungsrechtliche Unterbringung von Obdachlosen

Die ordnungsrechtliche Unterbringung von Obdachlosen dient der Gefahrenabwehr.

Leistungsbeschreibung

Die ordnungsrechtliche Unterbringung von Obdachlosen dient der Gefahrenabwehr. Im Vordergrund steht dabei, drohende Gefahren abzuwenden, die durch fehlende Obdachmöglichkeiten entstehen könnten, sowohl für die betroffenen Personen selbst als auch für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle