Ordnungsrechtliche Unterbringung von Obdachlosen
Die ordnungsrechtliche Unterbringung von Obdachlosen dient der Gefahrenabwehr.
Leistungsbeschreibung
Die ordnungsrechtliche Unterbringung von Obdachlosen dient der Gefahrenabwehr. Im Vordergrund steht dabei, drohende Gefahren abzuwenden, die durch fehlende Obdachmöglichkeiten entstehen könnten, sowohl für die betroffenen Personen selbst als auch für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle