Anzeige bei Besitz von Polioviren
Leistungsbeschreibung
Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.
Verfahrensablauf
- Den Antrag finden Sie hier.
Anträge / Formulare
Weiterführende Dokumente und Anträge finden Sie hier.