Ausstellung Leichenpass
Für die Überführung einer Leiche/Urne in das Ausland kann ein Leichenpass erforderlich sein.
Leistungsbeschreibung
Wenn die Person im Landkreis oder in der Stadt Osnabrück gestorben ist oder hier bestattet wurde, muss die Ausstellung eines Leichenpasses beim Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück beantragt werden. Den Antrag können die Angehörigen oder das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen stellen.
Der Antrag kann digital erfolgen. Die einzureichenden Unterlagen müssen/sollen im digitalen Antrag allerdings nicht hochgeladen werden. Davon ausgenommen ist eine Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.
Verfahrensablauf
- Die Antragstellenden müssen in jedem Fall persönlich im Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück erscheinen.
An wen muss ich mich wenden?
- Kündigen Sie Ihr persönliches Erscheinen bitte rechtzeitig telefonisch im Gesundheitsdienst, Tel. 0541-5018104, an, damit lange Wartezeiten vermieden werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sterbeurkunde
- vertraulichen Teil der Todesbescheinigung
- optional Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Ausstellung des internationalen Leichenpasses fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 40,00€ an.
Anträge / Formulare
Weiterführende Dokumente und Anträge finden Sie hier.