Gleichstellung - Beratung und Unterstützung
Gleichstellung - Beratung und Unterstützung
Gleiches Recht für Alle
Leistungsbeschreibung
Gleichstellungsarbeit ist im Gesetz verankert (Art. 3 Abs. 2 GG; § 1 NGG; §§ 8,9 NKomVG). Die Gleichstellungsbeauftragte und ihr Team im Referat Chancengleichheit wirken auf die Umsetzung dieser Gesetze hin, indem sie die Beseitigung von Ungleichbehandlung durch verschiedene Aktivitäten fördern.