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Gleichstellung - Beratung und Unterstützung


Gleiches Recht für Alle

Leistungsbeschreibung

Gleichstellungsarbeit ist im Gesetz verankert (Art. 3 Abs. 2 GG; § 1 NGG; §§ 8,9 NKomVG). Die Gleichstellungsbeauftragte und ihr Team im Referat Chancengleichheit wirken auf die Umsetzung dieser Gesetze hin, indem sie die Beseitigung von Ungleichbehandlung durch verschiedene Aktivitäten fördern.