Mietanfrage für ein städtisches Fahrzeug
Mietanfrage für ein städtisches Fahrzeug
Träger der verbandlichen Jugendarbeit können städtische Fahrzeuge für ihre Zwecke mieten
Leistungsbeschreibung
Zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit bietet die Stadt Osnabrück den Trägern der freien Jugendhilfe an, städtische Fahrzeuge für ihre Zwecke zu mieten. Die Fahrzeuge sind jeweils mit insgesamt 9 Sitzen ausgestattet und stehen in den Zeiten zur Verfügung, in denen sie nicht von den städtischen Einrichtungen selbst benötigt werden.
Verfahrensablauf
- Über das Online-Formular auf dieser Seite stellen Sie eine Mietanfrage für ein städtisches Fahrzeug. Dabei geben Sie an: Ziel und Zweck der Fahrt, benötigter Zeitraum sowie die Personen, die das Fahrzeug führen werden.
- Innerhalb weniger Tage erhalten Sie über das ServicePortal eine Rückmeldung von uns, ob Ihre Mietanfrage erfüllt werden kann oder nicht.
- Wenn die Mietanfrage erfüllt werden kann, senden Sie uns den unterschriebenen Mietvertrag und ein Foto Ihres Führerscheins über das ServicePortal zu.
- Spätestens fünf Tage vor Abholung vereinbaren Sie einen Termin zur Übergabe mit der jeweiligen Einrichtung.
- Am Tag der Miete holen Sie das Fahrzeug am jeweiligen Standort ab. Das Fahrzeug muss spätestens 30 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden. Gegen Vorlage des Original-Mietvetrags und Ihres Führerscheins erhalten Sie den Schlüssel.
- Das Fahrtenbuch im Fahrzeug muss ordnungsgemäß geführt werden.
- Nach Ende der Mietdauer stellen Sie das Fahrzeug vollgetankt bzw. vollständig geladen und sauber (innen und außen) am vereinbarten Standort ab.
Voraussetzungen
- Die Fahrzeuge des Fachdienstes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Osnabrück können ausschließlich von Trägern der freien Jugendhilfe (§ 74 SGB VIII) ausgeliehen werden, die ihren Sitz in der Stadt Osnabrück haben.
- Fahrer:innen benötigen mindestens die Führerscheinklasse B, die bei Abholung vorgezeigt werden muss.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Miete eines städtischen Fahrzeugs müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Gültiger Führerschein
- Unterschriebener Mietvertrag
Was sollte ich noch wissen?
- Eine Ausleihe in den Sommerferien ist nicht möglich.
Im Falle von Unfällen oder Beschädigungen
- Bei Unfällen (Sach- oder Personenschäden): Die Polizei ist in jedem Fall hinzuzuziehen.
- Meldung von Schäden: Alle Schäden müssen unverzüglich dem Fachbereich gemeldet werden (Telefon: 0541 323-4537, E-Mail: dyckhoff@osnabrueck.de).