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Fragen zur Löschwasserversorgung.

Ein Löschwassernachweis für das Baugenehmigungsverfahren muss bei den Stadtwerken Osnabrück angefordert werden.

Leistungsbeschreibung

Grundversorgung mit Löschwasser

Die Stadt stellt im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge eine Grundversorgung mit Löschwasser sicher.
Diese Grundversorgung orientiert sich an den allgemeinen Anforderungen für Wohngebiete und übliche Nutzungen und wird in der Regel über das öffentliche Trinkwassernetz (z. B. Hydranten) oder andere kommunale Löschwasserentnahmestellen gewährleistet.

Die Höhe der bereitgestellten Löschwassermenge richtet sich nach den einschlägigen Regelwerken (z. B. DVGW-Arbeitsblatt W 405) und deckt den normalen Löschwasserbedarf für typische Bebauungen ab.

Erhöhter Löschwasserbedarf

Für bestimmte Gebäude oder Nutzungen kann ein erhöhter Löschwasserbedarf bestehen. Diesen erhöhten Bedarf müssen die Objektverantwortlichen sicherstellen.