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Grundstückszufahrten


Genehmigung zur Absenkung eines Bordes im öffentlichen Bereich.

Leistungsbeschreibung

Zur Absenkung eines Bordes im öffentlichen Bereich ist ein Antrag auf Grundstückszufahrt zu stellen. Dazu ist ein Lageplan erforderlich, indem die gewünschte Zufahrt mit genauer Lage und Maßen eingetragen ist.

Die erforderliche Zufahrtsbreite im Wohngebiet beträgt 3,0m und im Gewerbegebiet 6,0m.

Eine zweite gewünschte Zufahrt wird im Ausnahmefall aus verkehrlicher und städtebaulicher Sicht gesondert geprüft.

Alle Kosten der Herstellung der Grundstückszufahrt und der späteren Unterhaltung sind gemäß § 18 Abs. 4 des Niedersächsischen Straßengesetzes vom Antragsteller zu tragen.

Die tiefbautechnischen Arbeiten müssen von einer anerkannten Fachfirma des Straßenbaues durchgeführt werden.

  • Antrag auf Grundstückszufahrt
  • Lageplan

Niedersächsisches Straßengesetz

FB62

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  • Straßenunterhaltung / Aufgrabungs- und Versorgungsmanagement