Geschäftsstelle Umlegungsausschuss


Ein Umlegungsverfahren ist ein im Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren in Form von Verwaltungsakten, welches zu einer schnellen Verwirklichung der städtebaulichen Planung führt.

Leistungsbeschreibung


Von der Gemeinde werden Bebauungspläne aufgestellt, jedoch können oft die rechtskräftigen Bebauungspläne aus unterschiedlichen Gründen nicht sofort umgesetzt werden.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Grundstücke für die vorgesehene bauliche Nutzung nach Lage, Form und Größe noch gar nicht zweckmäßig gestaltet oder erschlossen sind.

Ein Umlegungsverfahren ist ein im Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren in Form von Verwaltungsakten, welches zu einer schnellen Verwirklichung der städtebaulichen Planung führt.

Rechtsgrundlage


Baugesetzbuch (BauGB)

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Amt/Fachbereich


FB62

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