Hilfe zur Familienplanung
Hilfe zur Familienplanung
Textblöcke ein-/ausklappenSozialleistungsberechtigte Frauen und Männer können in einem vereinfachten Verfahren städtische Zuwendungen zur Finanzierung von Empfängnisverhütungsmitteln beantragen.
Leistungsbeschreibung
Sozialleistungsberechtigte Frauen und Männer können in einem vereinfachten Verfahren städtische Zuwendungen zur Finanzierung von Empfängnisverhütungsmitteln beantragen. Berechtigte für den Osnabrück-Pass erhalten seit dem 1. Januar 2018 eine freiwillige kommunale Zuwendung in Höhe von bis zu 100 Prozent der Kosten für ärztlich verordnete hormonelle und mechanische Verhütungsmittel, wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht.
An wen muss ich mich wenden?
Die Unterlagen reichen Sie bitte beim Sozialamt, Frau Packeiser, Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück, ein oder persönlich im Stadthaus II, Erdgeschoß, Zimmer 41.
Die Unterlagen können ebenfalls per Mail geschickt werden (packeiser@osnabrueck.de)
Voraussetzungen
Der Erstwohnsitz ist die Stadt Osnabrück. Hier beziehe ich folgende Sozialleistungen:
- Leistungen vom Jobcenter
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Eingliederungshilfe
- Jugendhilfe
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die ärztliche Verordnung (Rezept).
Für die Spirale und das Hormonimplantat wird der Kostenvoranschlag sowie auch die Originalquittung benötigt. Da es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Osnabrück gehen wir nicht in Vorkasse.
Für eine Sterilisation benötigen wir die Bestätigung des Arztes/der Ärztin, dass die Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen werden. In diesem Fall wird der Ablehnungsbescheid benötigt.
Aktueller Bewilligungsbescheid vom Jobcenter, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Grundsicherung nach dem SGBN XII vom Sozialamt, Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt meines Erstwohnsitzes.
Kopie der Kontokarte (Vor- und Rückseite).
Anträge / Formulare
Den Antrag erhalten Sie auch im Stadthaus II am Infopoint.