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Sozialleistungsberechtigte Frauen und Männer können in einem vereinfachten Verfahren städtische Zuwendungen zur Finanzierung von Empfängnisverhütungsmitteln beantragen. 

Leistungsbeschreibung

Sozialleistungsberechtigte Frauen und Männer können in einem vereinfachten Verfahren städtische Zuwendungen zur Finanzierung von Empfängnisverhütungsmitteln beantragen. Berechtigte für den Osnabrück-Pass erhalten seit dem 1. Januar 2018 eine freiwillige kommunale Zuwendung in Höhe von bis zu 100 Prozent der Kosten für ärztlich verordnete hormonelle und mechanische Verhütungsmittel, wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht.

Die Unterlagen reichen Sie bitte beim Sozialamt, Frau Packeiser, Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück, ein oder persönlich im Stadthaus II, Erdgeschoß, Zimmer 41.

Die Unterlagen können ebenfalls per Mail geschickt werden (packeiser@osnabrueck.de)

Der Erstwohnsitz ist die Stadt Osnabrück. Hier beziehe ich folgende Sozialleistungen:

  • Leistungen vom Jobcenter
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Eingliederungshilfe
  • Jugendhilfe

Die ärztliche Verordnung (Rezept).

Für die Spirale und das Hormonimplantat wird der Kostenvoranschlag sowie auch die Originalquittung benötigt. Da es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Osnabrück gehen wir nicht in Vorkasse.

Für eine Sterilisation benötigen wir die Bestätigung des Arztes/der Ärztin, dass die Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen werden. In diesem Fall wird der Ablehnungsbescheid benötigt.

Aktueller Bewilligungsbescheid vom Jobcenter, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Grundsicherung nach dem SGBN XII vom Sozialamt, Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt meines Erstwohnsitzes.

Kopie der Kontokarte (Vor- und Rückseite).

Den Antrag erhalten Sie auch im Stadthaus II am Infopoint.