BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Leistungen nach dem Wohnraumschutzgesetz


Wohnraumschutz dient der Erhaltung und Pflege von Wohnraum.

Leistungsbeschreibung

Ziel des Wohnraumschutzgesetzes ist es, dass die Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum versorgt ist. Wir beraten und unterstützen Sie, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte als Mieterin oder Mieter aus dem Wohnraumschutzgesetz geht. Bei wesentlichen Beeinträchtigungen des Wohnraumes kann der Vermieter gegebenenfalls zu nötigen Reparaturen verpflichtet werden.

Es entstehen Ihnen keine Kosten.