Anforderung Schulzeugnis von städtischen Schulen im Falle des Verlustes
Anforderung Schulzeugnis von städtischen Schulen im Falle des Verlustes
Textblöcke ein-/ausklappenAnforderung einer beglaubigten Kopie eines Schulzeugnisses von städtischen Schulen, die aufgelöst wurden
Leistungsbeschreibung
Falls die Schule, die man besucht hat, nicht mehr existiert, kann hier eine beglaubigte Kopie eines Schulzeugnisses angefordert werden, wenn das Original nicht mehr vorliegt.
Es muss sich um eine Schule in Trägerschaft der Stadt Osnabrück handeln (keine kirchlichen Schulen oder andere Trägerschaft). Existiert die Schule noch, muss die Anfrage zuerst an der Schule gestellt werden.
Amt/Fachbereich
40-0
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