Eheschließung


Sie möchten heiraten- Von den erforderlichen Unterlagen bis zur Eheschließung

Leistungsbeschreibung


Was ist vor der Eheschließung zu tun?
Anmeldung für die Eheschließung beim Standesamt, in dessen Bezirk eine oder einer der Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Sie möchten heiraten, allerdings wohnen Sie und Ihr/e Partner/in nicht in Osnabrück?
Bitte melden Sie Ihre Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dort mit, dass Sie in Osnabrück heiraten möchten. Der Standesbeamte wird dann dem Standesamt Osnabrück bestätigen, dass keine Ehehindernisse bestehen.

Sie haben noch keinen Termin zur Eheschließung?
Der erste Schritt wäre zunächst einen Termin zu vereinbaren. Wählen Sie Ihren Termin nach Wunschdatum oder Wunschtrauort in Osnabrück selbstständig über den virtuellen Traukalender.

Sie haben bereits einen Termin zur Eheschließung im Standesamt Osnabrück?
Die Voranmeldung der Eheschließung können Sie auch digital einreichen.
Zwingende Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie bereits einen Termin zur Eheschließung im Standesamt Osnabrück haben.
Bitte beachten Sie, dass die Voranmeldung zur Eheschließung aus rechtlichen Gründen frühestens 6 Monate vor dem Termin der Eheschließung auszufüllen und an uns zu senden ist.
*Wichtiger Hinweis zur Ausfüllung des Formulars: Aus Gründen der Datenverarbeitung bitte bei verschiedengeschlechtlichen Ehen bei "Eheschließende" zuerst den männlichen Ehegatten eintragen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.*
Sofern Sie die oben aufgeführten Hinweise zur Kenntnis genommen haben, können Sie hier die Voranmeldung zur Eheschließung digital einreichen.

Sie möchten heiraten und beide oder ein Partner besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit?
Bitte füllen Sie unter Online Angebote auf der rechten Seite den "Fragebogen Eheschließung mit Auslandsbeteiligung" aus. Dafür müssten Sie sich bitte einmalig in unserem Serviceportal registrieren.
Sobald Sie dies erledigt haben, setzen sich die Kolleginnen aus dem Standesamt mit Ihnen in Verbindung.

Welche Möglichkeiten der Namensführung gibt es in der Ehe und ggf. der Kinder? 
Informationen hierzu finden Sie auf der rechten Seite unter Dokumente.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Sie waren noch nicht verheiratet und haben keine Kinder. Beide Partner sind volljährig und besitzen zudem die deutsche Staatsangehörigkeit und haben Ihren Hauptwohnsitz in Osnabrück. In diesem Fall werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass beider Partner
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (alle Urkunden sollten nicht älter als sechs Monate sein)

 

Sollten Sie und/oder ihr Ehepartner in Osnabrück geboren sein, brauchen Sie und/oder ihr Partner nicht die Geburtsurkunde einreichen.

Wer schon einmal verheiratet war, benötigt darüber hinaus:

  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk

Bei vorheriger Eheschließung im Ausland und eventuell dortiger Scheidung erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Ansprechpartnerin im Standesamt nach den erforderlichen Urkunden und Unterlagen. Sofern ausländische Scheidungsurteile in Deutschland noch anerkannt werden müssen, erhalten Sie auch hierzu Informationen von Ihrem Standesamt.

Für Informationen bezüglich erforderlicher Unterlagen nutzen Sie das Formular Fragebogen Ehe. Dieses finden Sie auch auf der rechten Seite im Bereich  "Dokumente". Senden Sie das ausgefüllte Formular an heiraten@osnabrueck.de. Unsere Kolleginnen melden sich dann bei Ihnen für nähere Informationen. Bitte geben Sie auch eine Telefonnummer für Rückfragen an.

Sind Sie oder Ihr Partner im Ausland geboren oder besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartnerinnen.

Sofern Sie oder Ihr Partner Ihren Hauptwohnsitz nicht in Osnabrück haben, benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung eine Aufenthaltsbescheinigung Ihrer zuständigen Meldebehörde. Die Bescheinigung darf nicht älter als acht Tage sein.

Für gemeinsame Kinder werden Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister benötigt, sofern diese nicht in Osnabrück geboren sind.

Welche Gebühren fallen an?


Anmeldung Eheschließung: 50,00 Euro (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), mit ausländischer Beteiligung: 40,00 Euro extra je Staatsangehörigkeit. 

Eheschließung nach Anmeldung von auswärts: 40,00 Euro

Zusätzliche Gebühr für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten (Samstag): 100,00 Euro

Stammbuch: je nach Ausführung (15,00 bis 35,00 Euro)

1 Eheurkunde: 15,00 Euro, für jede weitere Ausfertigung, die im gleichen Arbeitsgang ausgestellt wird: 7,50 Euro

Erweiterte Meldebescheinigung: je 9,00 Euro

Ehefähigkeitszeugnis (Ausstellung/Ablehnung): 50,00 Euro

Nachbeurkundung Eheschließung: 50,00 Euro

Prüfung bei Nachbeurkundung ausländisches Recht: 40,00 Euro je ausländisches Recht

Für die Trauungen im Schloss Osnabrück, im Botanischen Garten, im Stadion an der Bremer Brücke und auf dem Gut Honeburg erheben wir eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Werfen Sie hierzu einen Blick in unseren virtuellen Traukalender.

Amt/Fachbereich


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