Allgemeine Gefahrenabwehr


Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit

Leistungsbeschreibung


Die Stadt Osnabrück als Ordnungsbehörde trifft Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit. Sie schreitet bei Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ein, welche durch das Verhalten von Personen oder den Zustand von Sachen, Grundstücken oder Tieren hervorgerufen werden.

Sie überwacht die Einhaltung der ordnungsrechtlichen Bestimmungen und erteilt Erlaubnisse beziehungsweise Genehmigungen in bestimmten, vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen. 

Rechtsgrundlage


Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)

Amt/Fachbereich


FB32

Kontakt

  • Ordnung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Mersch
  • Sachbearbeitung Herr Schaffhäuser
  • Sachbearbeitung Frau Stiller
  • Sachbearbeitung Herr Leschke