Kindertagespflege


In der Kindertagespflege betreut eine Person das Kind beziehungsweise die Kinder einer anderen Familie. Die Tagespflege kann als einzige Betreuungsform oder ergänzend zum Kindergarten- oder Schulbesuch erfolgen.

Leistungsbeschreibung


Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf entsprechend der gesetzlichen Grundlage im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Erlaubnis. Diese wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

Informationen für Eltern, die ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen möchten

Wenn Sie für Ihr Kind eine Betreuung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater suchen, dann erhalten Sie dazu im Familien- und Kinderservicebüro eine persönliche Beratung. Die Fachkräfte helfen Ihnen, eine Tagespflegeperson zu finden. Unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes und Ihrer Familie wird Ihnen eine geeignete Tagespflegeperson vorgeschlagen. Sie haben dann die Möglichkeit, Kontakt mit ihr aufzunehmen.
Bitte bedenken Sie, dass der eigentlichen Betreuungsphase in der Kindertagespflege eine Kontakt- und Eingewöhnungszeit voran geht. Die Kontaktphase gilt dem Kennenlernen beider Familien untereinander. In der Eingewöhnungszeit lernt Ihr Kind die Familienmitglieder, die Wohnung, den Tagesablauf und das Wohnumfeld der Tagespflegefamilie kennen - und zwar im Beisein seiner wichtigsten Bezugsperson, Mutter oder Vater. Wie viel Eingewöhnungszeit das einzelne Kind braucht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In den meisten Fällen dauert die Eingewöhnung etwa 14 Tage, im Einzelfall auch mal drei Wochen, bei manchen Kindern sind sechs Tage ausreichend. Eine Zusammenfassung der Eingewöhnung in der Kindertagespflege nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell finden Sie unten.
 
Informationen für Tagespflegepersonen
 
Informationen für Ihre Arbeit mit den Kindern und deren Eltern, Ihre Zusammenarbeit mit anderen Tagespflegepersonen und dem Familien- und Kinderservicebüro sowie zur Kindertagespflege generell finden Sie unter den Online-Angeboten auf der rechten Seite.
 

Informationen für zukünftige Tagespflegepersonen

Das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück sucht dringend neue Tagesmütter und Tagesväter für die Betreuung von Kindern im Alter von null bis 14 Jahren (vorrangig null bis drei Jahre). Es werden Menschen gesucht, die pädagogisches Geschick, Freude am Umgang mit Kindern und Interesse an deren Bildung und Erziehung haben.

Welche Fristen muss ich beachten?


Sie möchten Ihr Kind in einer Tagespflegefamilie betreuen lassen? In der Regel reicht es aus, wenn der Antrag ein halbes Jahr vor dem geplanten Start der Kindertagespflege beim Familien- und Kinderservicebüro vorliegt. Eine noch rechtzeitigere Antragstellung ist aber durchaus möglich. Auch eine ganz kurzfristige Antragstellung ist möglich – aber nicht empfehlenswert, da die Vermittlung einer Tagespflegeperson, das Kennenlernen und die Eingewöhnungsphase schon ein paar Wochen dauern können.

Kontakt

Zum Kontaktformular
  • Familien- und Kinderservicebüro

Kontaktpersonen


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