Schiedsamtsangelegenheiten


In bestimmten Angelegenheiten ist ein Schiedsamtsverfahren vor der Einschaltung eines Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft vorgesehen.

Leistungsbeschreibung


In bestimmten Angelegenheiten ist ein Schiedsamtsverfahren vor der Einschaltung des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft vorgesehen. Dieses gilt häufig zum Beispiel in Nachbarschaftsangelegenheiten oder in Beleidigungssachen. Der nachstehend aufgeführte Mitarbeiter kann Ihnen sagen, welche Schiedsperson für welchen Stadtteil zuständig ist und wie diese zu erreichen ist.

Amt/Fachbereich


FB30

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  • Herr Klumpe