Straßenreinigungsgebühren


Für die Reinigung der vom Osnabrücker ServiceBetrieb gereinigten Straßen erhebt die Stadt Osnabrück Straßenreinigungsgebühren

Leistungsbeschreibung


Die Straßenreinigungsgebühren berechnen sich nach der Reinigungsklasse (Häufigkeit der Reinigung und Winterdienstpriorität) sowie der anrechenbaren Grundstücksfront. Die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Die Gebühren werden jedes Jahr neu kalkuliert.

Welche Gebühren fallen an?


Es werden im Wirtschaftsjahr 2024 für die Straßenreinigung folgende Gebühren erhoben:

1) je lfd. Meter Straßengrundstücksfront jährlich

a) bei vierzehntägig einmaliger Reinigung
    mit 1. Winterdienstpriorität 2,82 €/lfd. m
    mit 2. Winterdienstpriorität 2,70 €/lfd. m
b) bei wöchentlich einmaliger Reinigung
    mit 1. Winterdienstpriorität 5,63 €/lfd. m
    mit 2. Winterdienstpriorität 5,39 €/lfd. m
c) bei wöchentlich zweimaliger Reinigung
    mit 1. Winterdienstpriorität 11,26 €/lfd. m
    mit 2. Winterdienstpriorität 10,78 €/lfd. m
d) bei wöchentlich fünfmaliger Reinigung
    mit 1. Winterdienstpriorität 28,15 €/lfd. m
    mit 2. Winterdienstpriorität 26,95 €/lfd. m
e) bei wöchentlich sechsmaliger Reinigung
    mit 1. Winterdienstpriorität 33,78 €/lfd. m
f) bei wöchentlich siebenmaliger Reinigung
    mit 1. Winterdienstpriorität 39,41 €/lfd. m
g) bei 12 zusätzlich variablen Reinigungsgängen
    mit 1. Winterdienstpriorität 1,30 €/lfd. m
    mit 2. Winterdienstpriorität 1,24 €/lfd. m.

Rechtsgrundlage


Straßenreinigungssatzung, Gebührensatzung

Amt/Fachbereich


FB20

Kontakt

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