Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit


Ein Deutscher kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt.

Leistungsbeschreibung


Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist schriftlich zu erklären. Rechtswirksam ist der Verzicht nur dann, wenn die Erklärung von der zuständigen Behörde genehmigt und hierüber eine entsprechende Urkunde ausgestellt worden ist, die dem Verzichtenden ausgehändigt worden sein muss.

Einschränkungen gelten für bestimmte Berufsgruppen (unter anderem aktive Beamte, Richter, Soldaten, Wehrpflichtige). Auch für Minderjährige gelten Sonderregelungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Den Vordruck "Verzichtserklärung" finden Sie auf der rechten Seite im Bereich "Dokumente".

In der Regel sind neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen erforderlich:

  • Pass oder andere Urkunden zur Identitätsfeststellung und zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit,
  • Unterlagen über Abstammung oder Personenstand: Geburts- oder Abstammungsurkunden und gegebenenfalls Heiratsurkunde,
  • verbindliche Nachweise über den Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit (zum Beispiel Pass, Staatsangehörigkeitsurkunde).

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Welche Gebühren fallen an?


Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage


§ 26 Staatsangehörigkeitgesetzt (StAG)

Amt/Fachbereich


FB32

Kontakt

  • Staatsangehörigkeit / Namensänderungen

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Hellmann
  • Sachbearbeitung Herr Dieckmann
  • Sachbearbeitung Frau Vathauer
  • Sachbearbeitung Frau Kocas
  • Sachbearbeitung Frau Hielscher