Führungszeugnis


Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.

Leistungsbeschreibung


In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke.

Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz -Bundeszentralregister- in Bonn ausgestellt.

Der Antrag kann bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes persönlich gestellt werden.

Sie haben auch die Möglichkeit, das Führungszeugnis direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen (Antrag Führungszeugnis) und zu bezahlen.Hierfür benötigen Sie folgendes:

  • Ihren elektronischen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • die entsprechende 6-stellige PIN,
  • ein Smartphone oder ein Katenlesegerät, um sich online auszuweisen und
  • eine entsprechende Software (z.b. die kostenlose AusweisApp2 )

Die Gebühr kann mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per "giropay" beglichen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.(Bundesamt für Justiz)

Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Personen unter 18 Jahren ist die Beantragung auch durch einen Sorgeberechtigten möglich.

Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, ist der genaue Verwendungszeck und die genaue Anschrift (gegebenenfalls mit Abteilungsangabe) dieser Behörde anzugeben.

Belegarten:

  • N - wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (zum Beispiel Einstellung bei privatem Arbeitgeber, Einschreiben an der Universität/Hochschule)
  • O - wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Es enthält mehr Eintragungen als bei Belegart N, insbesondere Verwaltungsentscheidungen und Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe.
  • P - wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, der Antragsteller jedoch zuvor bei einem Amtsgericht seiner Wahl das Führungszeugnis einsehen und über die weitere Verwendung entscheiden will.

Ein erweitertes Führungszeugnis kann erteilt werden, wenn

  • die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf die Vorschrift des § 32 a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vorgesehen ist oder
  • dieses Führungszeugnis benötigt wird für:   
  • die Prüfung der Eignung nach § 72 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
  • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
  • eine Tätigkeit, die in einer vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Wer einen solchen Antrag stellt, hat eine Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.

        

Verfahrensablauf


Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen


  • Vollendung des 14. Lebensjahres

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: 13,00 EUR

13,00 Euro

Bearbeitungsdauer


Die Übersendung des Führungszeugnisses wird nach ca. zwei Wochen erfolgen. 

Was sollte ich noch wissen?


Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

Amt/Fachbereich


FB32

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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