Kindertagesstättenbeiträge


Kindertagesstättenbeiträge

Leistungsbeschreibung


Der Rat der Stadt Osnabrück hat in seiner Sitzung vom 20.04.2021 die aktuellen Beiträge beschlossen.

Die Kosten für den Besuch einer Kindertagesstätte in Osnabrück werden pro Betreuungsstunde berechnet. Der Beitrag ist vom Alter des Kindes abhängig und für die Dauer der Betreuung zu leisten. Für die Betreuung über acht Stunden hinaus ist ein gesonderter Beitrag zu zahlen.

Wird ein Kind bis einschließlich des 15. eines Monats aufgenommen oder nach dem 15. eines Monats entlassen, ist der volle Monatsbeitrag fällig. Er ist ebenfalls während der Eingewöhnungszeit und bei Ausfallzeiten des Kindes zu entrichten.

Welche Gebühren fallen an?


Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.

Kinder im Alter von bis unter drei Jahren:

  • 1,38 Euro pro Stunde. Für eine Betreuung bis zu acht Stunden sind das 239,02 Euro monatlich.
  • Bei über acht Stunden Betreuungszeit pro Tag fallen je angefangene halbe Stunde zusätzlich 1,38 Euro an. Pro Monat entspricht das einem um 29,88 Euro höheren Beitrag.

 

Kinder im Alter 3 Jahre bis zur Einschulung:

  • Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung sind bis zu acht Stunden beitragsfrei.
  • Bei über acht Stunden Betreuungszeit pro Tag fallen je angefangene halbe Stunde zusätzlich 1,25 Euro an. Pro Monat entspricht das einem um 27,06 Euro höheren Beitrag.

 

Schulkinder:

  • 1,25 Euro pro Stunde.
  • Dies bedeutet ein monatliches Entgelt für eine vierstündige Hortbetreuung in der Schulzeit und eine Ganztagsbetreuung von 08:00 – 17:00 Uhr während der Öffnungszeiten in den Ferien in Höhe von 139,58 Euro monatlich.
  • Die einzelnen Horte bieten unterschiedliche Betreuungszeiten an. Daher variieren auch die monatlichen Beiträge. Bitte erkundigen Sie sich hierzu vor Ort.

 

Mittagsverpflegung

  • Das Entgelt für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung beträgt monatlich 60,00 Euro für das gesamte Kindergartenjahr (einschließlich der Schließzeiten).

 

Geschwisterregelung

  • Bei Geschwistern ist jeweils das jüngste Kind voll beitragspflichtig.
  • Für das nachfolgende ältere Geschwisterkind wird der halbe Beitrag erhoben, alle weiteren Geschwisterkinder sind beitragsfrei.
  • Sofern jedoch für ein beitragspflichtiges Kind eine Befreiung vom Beitrag nach anderen Rechtsvorschriften besteht, sind die Beiträge für das jeweils nachfolgende ältere Kind bzw. die jeweils nachfolgenden älteren Kinder zu entrichten.
  • Diese Regelung gilt einrichtungs- und angebotsübergreifend.

Amt/Fachbereich


FB51

Kontakt

  • Verwaltungsteam Kinder und Jugend

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Brungardt
  • Frau Hillenkötter
  • Sachbearbeitung Frau Koppitz
  • Sachbearbeitung Frau Reckmann
  • Sachbearbeitung Frau Rieken
  • Sachbearbeitung Frau Stolle

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