Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Flächen


Förderprogramm „Grün statt Grau“

Leistungsbeschreibung


Mit dem Förderprogramm „Grün statt Grau“ fördert die Stadtverwaltung im gesamten Stadtgebiet

  • Maßnahmen zur dauerhaften Herstellung von Dach-und Fassadenbegrünung auf bzw. an Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Nebengebäuden sowie
  • die Entsiegelung und Begrünung von bisher versiegelten Flächen.


Private Eigentümer und Institutionen bekommen dafür bis zu 60 %, Unternehmen je nach Größe und gemäß der Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Kommission bis zu 40 % (große Unternehmen), 50 % (mittlere Unternehmen) und 60 % (kleine Unternehmen) der förderfähigen Kosten erstattet. Maßnahmen in der Innenstadt (s. Anlage 1 zur Förderrichtlinie) werden als besonders förderwürdig angesehen und erhalten einen Zuschlag von bis zu 10 %.

Voraussetzungen


Antragsberechtigt sind Grund- und Gebäudeeigentümer:innen oder sonstige Verfügungsberechtigte (z.B. Erbauberechtigte) von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Osnabrück. Ein Zusammenschluss von Antragsstellern ist möglich.

Die Förderung erfolgt nach dem „Windhund Prinzip“. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die nicht aufgrund einer Rechtsvorschrift umgesetzt werden müssen.

Rechtsgrundlage:

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!

Es ist die Verfahrensrichtlinie der Stadt Osnabrück zu beachten.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Zur Bearbeitung eines Antrages sind alle Unterlagen vollständig einzureichen. Anträge werden erst dann final bearbeitet, wenn alle Unterlagen eingereicht wurden. Zusammenschlüsse von Antragstellern reichen einen gemeinsamen Antrag unter Angabe eines Hauptansprechpartners ein.

Folgende Unterlagen sind online einzureichen (siehe Link oben rechts):

  • Antragsformular
  • Kurzbeschreibung der Maßnahme
  • Fotos / Pläne
  • Kostenvoranschlag der Maßnahme

Welche Fristen muss ich beachten?


Anträge sind vor Beginn der Begrünungsmaßnahme zu stellen. Die Auftragsvergabe darf erst nach offizieller Zusage der Förderung erfolgen.

Kontakt

  • Umweltplanung

Kontaktpersonen


  • Frau Hase