Archivakteneinsicht


Einsicht in archivierte Bauakten

Leistungsbeschreibung


Nach vorheriger Online-Terminvereinbarung können berechtigte Personen Einsicht in archivierte Bauakten erhalten. Bei der Akteneinsicht können Kopien von Dokumenten, Plänen und Berechnungen selbst angefertigt werden.

Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag auf Akteneinsicht unter "Online-Angebote" den Antragsassistenten Antrag auf Einsichtnahme in Bau- und Statikakten.

Voraussetzungen


Berechtigt zur Archivakteneinsicht sind:

  • Eigentümer/innen unter Vorlage des Personalausweises
  • Teileigentümer/innen unter Vorlage einer Vollmacht der anderen Eigentümer/innen, der Eigentümergemeinschaft oder der zuständigen Hausverwaltung (in letzterem Fall zusätzlich unter Vorlage des Verwaltervertrages) und des Personalausweises
  • Eine von der/dem Eigentümer/in bevollmächtigte Person unter Vorlage einer Vollmacht und des Personalausweises
  • Hausverwalter/innen unter Vorlage des Verwaltervertrages und des Personalausweises

 

Welche Unterlagen werden benötigt?


Bitte bringen Sie zum Termin Ihren Personalausweis und die ggf. erforderliche Vollmacht mit.

Das Formular zur Erteilung einer Vollmacht können Sie unter Dokumente herunterladen.

 

Welche Gebühren fallen an?


Für die Bereitstellung der Akten sowie für die Anfertigung von kleinformatigen Kopien (bis DIN A 3) werden Gebühren nach der allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben.

Die Gebühren für die Gewährung von Akteneinsicht bemessen sich nach Zeitaufwand, betragen jedoch mindestens 14,00 Euro. Für Kopien bis zum Format DIN A4 werden 0,30 Euro pro Kopie, im Format DIN A3 0,60 Euro pro Kopie erhoben.

 

Welche Fristen muss ich beachten?


Aufgrund der großen Nachfrage können Termine zur Archivakteneinsicht nicht spontan erfolgen.
Eine Archivakteneinsicht ist daher ausschließlich nach vorheriger (Online-) Terminvereinbarung möglich.

 

Was sollte ich noch wissen?


Aufgrund des Datenschutzes dürfen Kopien nur von Bauzeichnungen, Bauscheinen sowie statischen Berechnungen und Plänen aus den Bauakten gefertigt werden. Für die im Bauarchiv gesammelten Unterlagen kann keine Garantie auf Vollständigkeit gegeben werden.

 

Amt/Fachbereich


FB61

Kontakt

  • Verwaltung und Baurecht

Kontaktpersonen


  • Herr Heuer
  • Frau Schneider