Förderprogramm "Osnabrück saniert"


Antragstellung am 06. Mai 2024 ab 16 Uhr möglich

 

Leistungsbeschreibung


Mit dem Programm „Osnabrück saniert“ fördert die Stadt Osnabrück im gesamten Stadtgebiet Maßnahmen zur energetischen Sanierung an Bestandsgebäuden. Insgesamt beträgt das Budget in 2024 2,5 Mio. Euro, davon stehen 1,5 Mio. Euro für Photovoltaikanlagen und 1 Mio. Euro für Dämmmaßnahmen zur Verfügung.

Förderfähige Maßnahmen:

  1. Dämmung von Außenwänden (inkl. Fenster)
  2. Dämmung von Dachflächen
  3. Dämmung von Kellerdecken
  4. Photovoltaikanlagen

WICHTIG:

  • Aufträge für die zur Förderung beantragten Maßnahmen dürfen erst nach Antragstellung vergeben werden.
  • Nach Antragstellung muss die Beauftragung der Maßnahme innerhalb von 12 Wochen nachgewiesen werden.
  • Die Förderung erfolgt nach dem „Windhund-Prinzip“, dabei werden nur vollständig eingereichte Anträge berücksichtigt.
  • Es werden nur Maßnahmen gefördert, die nicht aufgrund einer Rechtsvorschrift umgesetzt werden müssen.

Aufgrund des großen Interesses an diesem Förderprogramm ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen! Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.

 

An wen muss ich mich wenden?


Telefonische Anfragen sind zu den folgenden Servicezeiten unter der Nummer 0541-323-3245 möglich:

Dienstag, 14 bis 16 Uhr
Donnerstag, 14 bis 16 Uhr

 

Voraussetzungen


Antragsberechtigte

Antragsberechtigt für die Förderpunkte A-D sind Eigentümerinnen, Eigentümer oder sonstige dingliche Verfügungsberechtigte von

  • Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten,
  • Wohngebäuden ab 2 Wohneinheiten, die außerhalb dieser Wohneinheiten zusätzlich gewerblich genutzt werden (Mischnutzung),
  • Gebäuden im Eigentum von Vereinen mit Gemeinnützigkeitsstatus.

Antragsberechtigt für den Förderpunkt D (Photovoltaikanlagen) sind zusätzlich auch Eigentümerinnen, Eigentümer oder sonstige dingliche Verfügungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern.

Neben der Förderrichtlinie „Osnabrück saniert“ ist die Verfahrensrichtlinie der Stadt Osnabrück zu beachten.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?


Antragstellung

Die Online-Formulare werden nach Einrichtung eines Benutzerkontos bzw. Anmeldung freigeschaltet (siehe Online-Angebote). Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen digital einzureichen:

Förderbaustein A, B und C: Dämmung von Außenwänden, Kellerdecken und/oder Dachflächen

  • Kostenvoranschlag
  • Sofern Bauteilfläche nicht im Angebot enthalten: Aufmaß, Bauzeichnung oder anderer geeigneter Nachweis der Bauteilfläche
  • Vollmacht bei Antragstellung durch Dritte

Förderbaustein D: Photovoltaikanlagen

  • Kostenvoranschlag für die Photovoltaikanlage
  • Bei bestehender PV-Anlage: Auszug Marktstammdatenregister
  • Vollmacht bei Antragstellung durch Dritte

Nach der Antragstellung

  • Nach erfolgreicher Antragstellung erfolgt eine Eingangsbestätigung
  • Aufgrund des großen Interesses am Förderprogramm ist mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen zu rechnen
  • Gegebenenfalls werden Nachforderungen zum Antrag über das ServicePortal gestellt
  • Nach Abschluss der Prüfung wird ein digitaler Bescheid zugestellt
  • Nach Antragstellung muss die Beauftragung der Maßnahme innerhalb von 12 Wochen nachgewiesen werden.

Auszahlung des Zuschusses

  • Der Zuschuss wird nach vollständiger Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt
  • Mit dem Formular zur Auszahlungsanforderung (siehe Online-Angebote) sind alle Schlussrechnungen, eine Auflistung der Belege mit den förderfähigen Ausgaben sowie Fotos des fertigen Gewerks im ServicePortal einzureichen. Auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen ist zu verzichten.

 

Welche Fristen muss ich beachten?


Anträge sind vor Beginn der Sanierungsmaßnahme zu stellen. Die Auftragsvergabe darf erst nach Antragstellung erfolgen. Nach Antragstellung muss die Beauftragung der Maßnahme innerhalb von 12 Wochen nachgewiesen werden.

 

Amt/Fachbereich


FB 68

Kontakt

  • Umweltplanung