Osterfeuer


Leistungsbeschreibung


Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuers) gemäß § 9 Abs. 2 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Osnabrück.

Bei erstmaliger Antragstellung findet eine vorherige Abnahme des vorgesehenen Brennplatzes statt. Bei Wiederholungsanträgen entfällt eine erneute Abnahme, falls die Angaben zum Brauchtumsfeuer die gleichen wie in den Vorjahren geblieben sind.
Die Bedingungen und Auflagen werden in einem Genehmigungsbescheid zusammengefasst. Aus Gründen des vorbeugendes Brandschutzes und Klimaschutzes enthält die Genehmigung auch Bedingungen, ab welcher Windstärke und Waldbrandgefahrenstufe ein allgemeines Abbrennverbot für Osterfeuer gilt.

An wen muss ich mich wenden?


An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen


Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, in Kleingärten, in Wäldern und Parkanlagen, auf städtischen Sportanlagen (Laufbahn, Spielfeld) sind keine Osterfeuer zulässig! In Landschaftsschutzgebieten bedarf es einer zusätzlichen Genehmigung nach BNatSchG. Außerhalb der bebauten Ortsteile darf jeder Genehmigungsinhaber nur ein Feuer abbrennen. Nur öffentlich abgehaltene Osterfeuer können genehmigt werden.
Osterfeuer dürfen eine Grundfläche von 5 x 5 Metern und eine Aufschichthöhe von 4 Metern nicht überschreiten. Die Genehmigungsbehörde kann diesbezüglich weitere Einschränkungen zur Einhaltung von Mindestabständen zu Gebäuden, Wäldern, Gehölzen und Einzelbäumen sowie öffentlichen Verkehrsflächen treffen.

Welche Gebühren fallen an?


Für die Amtshandlungen der Stadt wird bei Genehmigung eine Gebühr von 60 Euro erhoben. Dieser Betrag ermäßigt sich für Folgejahre auf 30 Euro, falls keine neue Abnahme erforderlich ist. Für die Befreiung im Landschaftsschutzgebiet (s. o) wird eine Gebühr von zusätzlich 70 Euro erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Antrag muss beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz der Stadt Osnabrück spätestens 2 Wochen vor Ostern vorliegen.

Was sollte ich noch wissen?


Feuerkörbe mit ausschließlicher Verwendung von Kaminholz  (Restfeuchtegehalt beträgt weniger als 25 % - in der Regel ist das nach zwei Jahren trockener Lagerzeit erreicht) unterliegen nicht der Antrags- und Genehmigungspflicht.

Amt/Fachbereich


FB68

Kontakt

  • Ordnungsbehördlicher Umweltschutz

Kontaktpersonen


  • Herr Brosig
  • Herr Reichert