Name - Sortiererklärung zur Reihenfolge der Vornamen


Sie haben mehrere Vornamen und Ihr Rufname steht nicht am Anfang?

Leistungsbeschreibung


Seit dem 01. November 2018 haben Sie die Möglichkeit, beim Standesamt eine Erklärung nach § 45a Personenstandsgesetz abzugeben, die die Reihenfolge Ihrer nach deutschem Recht geführten Vornamen neu sortiert.

Bei Vornamen, die mit einem Bindestrich verbunden sind, darf die Reihenfolge nicht geändert werden. Diese müssen auch nach der Gesetzesänderung in der von den Eltern bestimmten Reihenfolge bleiben. Wenn Sie die Schreibweise Ihrer Vornamen ändern, einen neuen Vornamen hinzufügen oder einen Ihrer Vornamen weglassen möchten, ist dies in Einzelfällen unter den Voraussetzungen einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung möglich.

Erklärungsmöglichkeiten erlaubt:

  • neue Reihenfolge der Vornamen festlegen

 

Erklärungsmöglichkeiten nicht erlaubt:

  • Hinzufügen von Vornamen
  • Weglassen von Vornamen
  • Veränderungen von Vornamen, die mit einem Bindestrich verbunden sind
  • Streichung von Sonderzeichen
  • Umwandlung der Umlaute
  • sonstige Änderung der Schreibweise

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass durch die Abgabe der Vornamenssortiererklärung und deren Beurkundung im Personenstandsregister der Personalausweis und der Reisepass, in denen noch die alte Reihenfolge der Vornamen vermerkt ist, ungültig werden. Diese Dokumente müssen Sie neu beantragen und Ihre neue Namensführung auch bei Banken, Krankenkassen, Vermietern und so weiter bekanntgeben.

Verfahrensablauf


Die Erklärung muss persönlich im Standesamt oder beim Notar abgegeben werden.

Die Erklärung kann in jedem Standesamt abgegeben werden. Über das Wirksamwerden der Erklärung informiert Sie das Standesamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis,
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/Geburtsurkunde, wenn das Register nicht in dem Standesamt geführt wird, in dem die Erklärung abgegeben wird,
  • Eheurkunde, sofern Sie verheiratet sind.

Welche Gebühren fallen an?


Für die Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen: 30,00 Euro

Bescheinigung Vornamenssortiererklärung: 15,00 Euro

Amt/Fachbereich


FB32

Kontakt

  • Standesamt

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Herr Hirsch
  • Sachbearbeitung Frau Brüggemann
  • Sachbearbeitung Frau Schrapp
  • Sachbearbeitung Frau Jannaber
  • Sachbearbeitung Frau Knostmann
  • Sachbearbeitung Frau Bode
  • Sachbearbeitung Frau Barton