Kampfmittelbeseitigung/Sondierung


Orten und Beseitigen von Bombenblindgängern aus dem 2. Weltkrieg

Leistungsbeschreibung


Kampfmittelbeseitigung ist die Beseitigung von Kampfmitteln und sonstigen Hinterlassenschaften kriegerischer Auseinandersetzungen. Hierbei soll die Gefahr, die von Kampfmitteln ausgeht, beseitigt werden.

Die Kampfmittelbeseitigung ist als eine Aufgabe zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Niedersachsen den Städten und Gemeinden als örtliche Gefahrenabwehrbehörden übertragen worden.

Kampfmittel werden als gewahrsamslos gewordene, zur Kriegsführung bestimmte Gegenstände und Stoffe militärischer Herkunft und Teile solcher Gegenstände definiert, die:

  • Chemische Kampf-, Nebel-, Brand- oder Reizstoffe oder Rückstände dieser Stoffe enthalten,
  • Explosivstoffe oder Rückstände dieser Stoffe enthalten oder aus Explosivstoffen oder deren Rückständen bestehen oder
  • Kriegswaffen oder wesentliche Teile von Kriegswaffen sind.

Die nachfolgenden Betrachtungen beschränken sich hier auf Bombenblindgänger. Hierbei handelt es sich um Objekte zwischen 50kg und 1800kg Masse. Die am häufigsten befundenen Blindgänger haben eine Masse von fünf und zehn Zentnern (250 bzw. 500kg).

Osnabrück ist stärker als manche andere Stadt im 2. Weltkrieg bombardiert worden.

Neben der Bombardierung in der Fläche gab es in der Stadt strategische Ziele wie den Bahnhof als Kreuzung mehrerer Bahnlinien, die umfangreichen Bahnanlagen, für die Rüstung wichtige Betriebe wie Klöckner (jetzt Hasepark), die Osnabrücker Kabel- und Drahtwerke OKD (jetzt Kabelmetall) oder Karmann (jetzt Volkswagen).

Außer als selbstständiges Ziel war Osnabrück auch „Ersatzziel“ an der Flugroute Dümmer, Osnabrück, Hannover, Magdeburg, Berlin.

Bei insgesamt 78 Angriffen auf Osnabrück während des 2. Weltkriegs wurden fast 25.000 Sprengbomben, darunter 181 Luftminen und über 650.000 Brandbomben abgeworfen.

  1. 12.000 Flüssigbrandbomben. Nach den Erkenntnissen der Kampfmittelräumung ist von einem Anteil von 10 – 15% Blindgängern auszugehen. Neben den Brandbomben ist daher von ca. 2.500 – 3.750 Sprengbombenblindgänger auszugehen.

Bereits in den Kriegsjahren und bis zum heutigen Tage wurde und wird in Osnabrück nach Kampfmitteln gesucht, Kampfmittel geborgen und entschärft.

Doch auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss davon ausgegangen werden, dass noch große Mengen von nicht erkannten Kampfmitteln im Erdreich vorhanden sind. Auch nach Jahrzehnten der Lagerung dieser Kriegslasten im Boden ist die Gefahr, die von diesen verschiedensten Kampfmitteln ausgeht, nicht gemindert. Im Zweifel muss sogar von einer wachsenden Gefahr durch Blindgänger ausgegangen werden.

Anders als in anderen Bundesländern ist in Niedersachsen keine entsprechende „Kampfmittelverordnung“ erlassen worden, die die Pflichten der für ein Grundstück verantwortlichen Personen regelt.

Eingriffe in den Boden bei Baumaßnahmen

Die bauwillige Person ist als „Zustandsstörer“ verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks.

Er ist deshalb verpflichtet - vor Baubeginn - entsprechende regelgerechte Untersuchungen zur Belastung des Baubereichs mit Kampfmitteln zu veranlassen. Die Durchführung von jeglichen Erkundungsarbeiten nach Kampfmitteln ist nur speziell geschulten und zugelassenen Fachunternehmen nach § 7 und § 20 Sprengstoffgesetz gestattet.

Verantwortliche Behörde für die Lufbildauswertungen ist das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Hameln-Hannover – Kampfmittelbeseitigungsdienst ,Dorfstraße 19, 30519 Hannover.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen hat die Möglichkeit, im Vorfeld von Baumaßnahmen Luftbildauswertungen vorzunehmen, die Aussagen treffen können, inwieweit Kriegseinwirkungen durch Luftangriffe erfolgt sind. Für die Luftbildauswertung bedarf es eines Antrages, welchen Sie hier digital einreichen können . Sie ist kostenpflichtig. Die Kosten sind abhängig von Größe und Aufwand des Antragsgebiets und betragen zwischen 63€ und 500€ zzgl. Mehrwertsteuer. Hier ist aktuell eine längere Bearbeitungszeiten zu berücksichtigen.

Die Luftbildauswertung beinhaltet aber keine Kampfmittelfreigabe des Baubereichs. Da nahezu alle Teile der Stadt bombardiert wurden, ist eine Sondierung in nahezu allen Fällen angezeigt.

Die Kampfmittelfreigabe des Baubereichs (vgl. ATV DIN 18299, Abschnitt 0.1.17 VOB/C) ist schriftlich zu dokumentieren und rechtzeitig an die Baubeteiligten als Voraussetzung für den Baubeginn zu übergeben.

Art und Umfang der Sondierung richtet sich nach der beabsichtigten Maßnahme.

Grundsätzlich erfolgt eine Sondierung je nach Tiefe des geplanten Eingriffs in den Boden mittels Oberflächensondierung oder durch Tiefensondierung in Form eines Bohrrasters. Hierbei festgestellte Anomalien im Erdmagnetfeld oder im Boden, die möglicherweise Kampfmittel sein können, werden freigelegt, identifiziert und geborgen, falls sie handhabungsfähig sind. Falls das aufgefundene Kampfmittel nicht handhabungsfähig ist, muss es „entschärft“ werden oder, falls das nicht möglich ist, noch an der Fundstelle durch eine gezielte Sprengung zerstört oder unschädlich gemacht werden.

Alternativ zu der Messtechnik ist ein Einzelfall auch eine baubegleitende Sondierung möglich bzw. notwendig.

Die Kosten für die beauftragte Sondierung trägt die bauwillige Person. Bei einer Beauftragung muss entschieden werden, ob sich die Untersuchung auf die Belastung des Baubereichs mit Kampfmitteln oder auf das ganze Grundstück beziehen soll. Die Mehrkosten für ein übliches Einfamilienhausgrundstück liegen bei wenigen hundert Euro, insgesamt ist bei einem solchen Grundstück in der Regel von Kosten der Sondierung von unter 2000,-€ auszugehen.

Wird ein Kampfmittel gefunden, werden die Kosten für die Räumung und Beseitigung der Kampfmittel durch die öffentliche Hand getragen. Die Stadt Osnabrück organisiert die erforderlichen Maßnahmen, wie Räumung, Evakuierung, usw.

 

Gezielte Suche nach Blindgängern anhand von Luftbildern

Seit mittlerweile mehr als 20 Jahren wird durch die Stadt Osnabrück eine gezielte Suche nach Blindgängern anhand von Luftbildern vorgenommen. Hierbei werden keine Grundstücke flächig untersucht, sondern mögliche Einschlagspunkte von Blindgängern sondiert. Auf diese Art und Weise wurden in den letzten Jahren über 200 Blindgänger gefunden und unschädlich gemacht.

Die Kostenverteilung ist hier grundsätzlich die gleiche wie bei Eingriffen in den Boden bei Baumaßnahmen: die Kosten für die Räumung und Beseitigung der Kampfmittel sowie die Evakuierungsmaßnahmen werden durch die öffentliche Hand getragen, die Kosten der Sondierung liegen grundsätzlich bei den jeweiligen Grundstückseigentümern als Zustandsverantwortlichen für das jeweilige Grundstück. Da hier die Sondierungskosten um ein Vielfaches höher liegen können wie bei Baumaßnahmen, können hier Härtefallregelungen zur Anwendung kommen.

Amt/Fachbereich


FB32

Kontakt

  • Ordnung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Herr Leschke